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Biogasabfälle illegal auf Ländle-Wiesen ausgebracht?

©VOL.AT/Pascal Pletsch
Laut dem Hohenemser Vize-Bürgermeister Bernhard Amann werden in Vorarlberg illegal Biogasabfälle aus der benachbarten Schweiz eingeführt: Es handle sich um Abfälle aus der Lebensmittelindustrie. Aus Deutschland kämen zudem fragwürdige Gärsubstrate nach Österreich.

Biogasabfälle, die aus der Schweiz unbemerkt über das Zollamt Schmittern nach Vorarlberg eingeführt werden? Geht es nach den Informationen des Hohenemser Vize-Bürgermeisters Bernhard Amann, könnte sich ein neuer Umwelt-Skandal anbahnen. So würden aus Deutschland fragwürdige Gärsubstrate ins Ländle kommen, aus der Schweiz kämen illegal Biogasabfälle. Die Vorgänge ließen auf “grobe Fahrlässigkeit” schließen, schließlich gebe es laut Recherchen weder Kontrollen noch Entnahmen von Proben.

Generell stelle sich die Frage, ob es überhaupt Einfuhrgenehmigungen gebe. Amann sei von einem Informanten auch berichtet worden, dass kompostähnliches Material via LKW nach Vorarlberg transportiert worden sei.

Dem nicht genug. Die Betriebe, die das Material und die Gülle zugestellt bekämen, müssten eigentlich laut Nitratverordnung der AMA selbst überschüssige Gülle abgeben. Im Klartext: Die Betriebe “produzieren” selbst Gülleüberschüsse, lassen sich dennoch beliefern. Da jedoch nichts geschrieben beziehungsweise nicht dokumentiert werde, hätten die betreffenden Betriebe dieses Material/Gülle offiziell nie erhalten. Somit könnten sie auch viel Kosten für Mineraldünger einsparen. Diese – nicht kontrollierten – Stoffe würden schließlich auf dem Grünland und Äckern ausgebracht. Amann fordert eine sofortige Untersuchung durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), sowie ein sofortiges Einschreiten der Veterinärbehörde. Zudem müsste die Finanzstrafbehörde sofortige Ermittlungen aufnehmen.

Schwärzler: Ermittlungen eingeleitet

Landesrat Erich Schwärzler betont, er habe bereits umgehende Erhebungen der zusammenarbeitenden Behörden in Vorarlberg und der Schweiz veranlasst, um festzustellen, ob ein widerrechtliches Vorgehen vorliegt.

“Selbstverständlich wird mit aller Konsequenz gegen jene Personen vorgegangen, die gegen gültige Rechtsvorschriften gehandelt haben, und gegen sie ein Strafverfahren durchgeführt. Die Abklärungen erfolgen insbesondere in Zusammenarbeit mit dem für die Erteilung einer Einfuhrbewilligung zuständigen Gesundheitsministerium”, erklärt er.

(VLK/Red.)

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