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"Bin hingegangen, um ein Mädchen zu vergewaltigen"

Afghanischer Asylwerber fiel im Wiener Donaupark über 24-Jährige her, die sich im Bikini sonnte.
Afghanischer Asylwerber fiel im Wiener Donaupark über 24-Jährige her, die sich im Bikini sonnte. ©Symbolbild/Bilderbox
Ein afghanischer Asylwerber hat im Wiener Landesgericht unumwunden zugegeben, im vergangenen Sommer in Missbrauchsabsicht über eine junge Frau hergefallen zu sein.

“Ich bin hingegangen, um ein Mädchen zu vergewaltigen”, erklärte der 25-Jährige einem Schöffensenat (Vorsitz: Eva Brandstetter). Er wurde rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Junge Frau wehrte sich nach Kräften

Am 22. Juni hatte es in der Bundeshauptstadt weit über 30 Grad. Eine 24 Jahre alte Frau wollte die Sonne genießen. Sie legte sich im Bikini auf die Papstwiese, döste vor sich hin und hörte Musik, als sie in unmittelbarer Nähe Schritte wahrnahm. Als sie die Augen öffnete, kniete ein unbekannter Mann neben ihr und drückte sie an den Schultern zu Boden. “Da hab’ ich gemerkt, dass irgendwas nicht richtig läuft”, schilderte die junge Frau dem Gericht.

Sie wehrte sich nach Kräften und strampelte mit den Beinen, was dem Angreifer Gelegenheit bot, ihr die Beine auseinanderzudrücken. Dann legte sich der nur mit Shorts bekleidete Mann auf sie und machte sich an seinem Hosenbund zu schaffen. “Als ich gemerkt hab’, dass ich allein nicht mehr rauskomm’, hab’ ich laut um Hilfe geschrien”, erinnerte sich die 24-Jährige.

Zwei Burschen eilten zur Hilfe

Zwei junge Burschen, die sich in einiger Entfernung befanden, hörten die Hilferufe. Die beiden – ein Student und ein Schüler – eilten herbei, und vor allem dank des Älteren konnte sich die junge Frau befreien. “Ich hab’ ihn in den Würgegriff genommen. Er hat nach mir getreten und mich gekratzt. Ich hab’ ihn gewürgt, als gäbe es kein Morgen”, schilderte der Student dem Senat. Ein Ehepaar – Touristen aus der Schweiz – schritt ebenfalls noch ein. Während der Mann die Polizei verständigte, tröstete die Frau die 24-Jährige. Die drei Männer hielten dann gemeinsam den Verdächtigen bis zum Eintreffen der Polizisten in Schach.

Mit Vergewaltigungs-Absicht aus Zimmer gegangen

Dieser stellte im Grauen Haus die versuchte Vergewaltigung gar nicht in Abrede: “Ich bin mit dieser Absicht aus meinem Zimmer gegangen.” Als er die Frau im Bikini wahrnahm, “konnte ich meine Nerven nicht beherrschen”. Ihm sei “schwindlig” gewesen: “Irgendetwas war in meinem Kopf. Hier oben war zu.”

Von der Vorsitzenden auf sein Sexualleben angesprochen, erklärte der 25-Jährige, er sei ein Mal monatlich ins Bordell gegangen. Der Asylwerber hatte vor seiner Festnahme 600 Euro im Monat an Sozialunterstützung bezogen.

Fluchtgründe: “Hier kann man ruhig leben”

Der Afghane war vor sieben Jahren nach Österreich gekommen. Seinen eigenen Angaben zufolge machte er sich dabei zwei Jahre jünger – als am Papier Minderjähriger dürfte er sich bessere Chancen in seinem Asylverfahren ausgerechnet haben. Von der Richterin zu seinen Fluchtgründen befragt, erwiderte der 25-Jährige: “Hier kann man ruhig leben”. Ihn hätten “wirtschaftliche Gründe” zum Aufbruch nach Europa bewogen. Job hätte er allerdings keinen gefunden – womöglich nicht zuletzt deshalb nicht, weil er von der Schule flog, nachdem er dort eine Mitschülerin bedrängt haben soll. “Ich hab’ mir gedacht, sie kann meine Freundin werden”, erklärte der Angeklagte dazu dem Gericht.

Er sei zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen und hätte an dem Tag nichts gegessen gehabt, betonte der 25-Jährige. Auf die Frage, wie er auf die 24-Jährige gekommen sei, antwortete er: “Sie ist dort gelegen. Sie hat geschlafen. Kein Mensch war in ihrer Nähe.”

Psychiatrischer Sachverständiger: “Er versucht, uns etwas vorzuspielen”

Als die Verfahrenshelferin des Afghanen abschließend wissen wollte, ob er die Tat bereue, entgegnete dieser: “Sowohl ja als auch nein. Ich hätte zu einem Arzt gehen sollen.” Unmittelbar nach der Festnahme hatte er angegeben, innere Stimmen bzw. ein Klopfen zu hören. Der darauf hin beigezogene psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer, der den 25-Jährigen insgesamt vier Mal untersucht hat, kam allerdings zum Schluss, dass diese Angaben nicht der Realität entsprechen dürften. “Er versucht, uns etwas vorzuspielen”, stellte Dantendorfer im Gerichtssaal fest. Er bescheinigte dem Angeklagten “Simulations- und Verfälschungstendenzen”.

Ungeachtet der bisherigen Unbescholtenheit und des formalen Geständnisses, was bei der Strafbemessung mildernd angerechnet wurde, kam der Senat der Bitte von Staatsanwältin Andrea Kain um Verhängung einer empfindlichen Freiheitsstrafe nach. “Man sieht schon, welchen Stellenwert Frauen für ihn haben, die in der Sonne liegen. Er denkt, er kann sie benutzen. Es ist in Österreich aber Gott sei Dank nicht so”, meinte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung.

Keine dramatischen Folgen bei 24-Jähriger

Die Sex-Attacke hat bei der Betroffenen übrigens keine dramatischen Folgen ausgelöst. Die Frage nach ihrem aktuellen Befinden beantwortete die 24-Jährige mit “alles bestens”. Die Zeugin hatte ausdrücklich keinen Wert auf eine schonende Befragung gelegt und war zu ihrer Aussage in Anwesenheit des Angeklagten und von Medienvertretern bereit. Schmerzengeld machte sie keines geltend. Sie verneinte daher die Frage, ob sie sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen wolle.

Anm. Redaktion: In einer ursprünglichen Version des Artikels stand gemäß APA-Informationen, dass die Caritas dem 25-Jährigen mit 200 Euro unter die Arme gegriffen hätte. Laut Caritas sind diese Informationen unzutreffend: “Die verurteilte Person hatte offenbar Anspruch auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Wenn eine Person mit subsidiärem Schutz in Wien privat in einer Wohnung zur Miete lebt, bekommt er oder sie den Großteil der BMS von der zuständigen Stelle des Magistrats überwiesen und ein Teil wird weiter aus Mitteln der staatlichen Grundversorgung beglichen. Dieser geringere Teil (das Verpflegungsgeld) wird in einer Beratungsstelle der Caritas ausbezahlt. Das ist jedoch KEIN Geld der Caritas, sondern es handelt sich um Mittel der öffentlichen Hand. Grundsätzlich ist diese Form der staatlichen Unterstützung auch sinnvoll. Sie soll verhindern, dass Menschen in Obdachlosigkeit gedrängt werden und prekär leben. Sie verfolgt das Ziel, dass Menschen damit ihre Miete bzw. Dinge des täglichen Bedarfs begleichen können. Und wir sind uns einig: Besuche in einschlägigen Etablissements gehören nicht zu letzterer Kategorie.”

(APA/Red.)

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