Im Zuge der Reform sollen etwa Bildungsdirektionen als gemeinsame Bund-Länder-Behörden geschaffen werden, die die Landesschulräte ersetzen und Aufgaben der Ämter der Landesregierungen übernehmen.
Fix ist, dass diese Bildungsdirektionen sowohl Bundes- als auch Landeslehrer verwalten. Das ist derzeit schon in vier Bundesländern der Fall (Wien, Nieder- und Oberösterreich, Burgenland), wo derzeit die Landeslehrer vom Landesschulrat (Bundesbehörde) mitverwaltet werden. Darüber hinaus sollen den Bildungsdirektionen auf freiwilliger Basis auch andere Aufgaben übertragen werden können, was derzeit nicht möglich ist.
Bildungsreform: Kompetenzverteilung
Offen sind dagegen noch andere Fragen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.
Laut einem den “Oberösterreichischen Nachrichten” (Freitag-Ausgabe) vorliegenden Entwurf habe Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) den Ländern dabei wesentliche Zugeständnisse gemacht – unter anderem sei darin vom Ministerium als oberster Schulbehörde keine Rede mehr. Das stellte man im Ministerium auf allerdings in Abrede: Bei dem Text handle es sich um keinen offiziellen Entwurf.
(APA)
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