Konsumentenschützer der AK in Feldkirch haben den leicht möglichen Missbrauch von kostenpflichtigen Premium-SMS nachgewiesen und heute, Donnerstag, in einer Pressekonferenz in Bregenz vor schmerzlichen finanziellen Folgen für Handy-Besitzer gewarnt.
Man bekomme ein SMS auf das Handy und zahle dafür Länge mal Breite, erläuterte Konsumentenberaterin Irma Rudigier und Sachverständiger Elmar Schlappack: Sie kennen den Absender nicht, haben nie etwas bestellt, löschen das SMS, noch bevor sie es gelesen haben – und zahlen trotzdem. Für den Test der AK Vorarlberg gründeten AK-Konsumentenschützer eine Scheinfirma und verschickten kostenpflichtige SMS an vor-informierte Kollegen. Wenige Wochen später trudelte das Geld auf dem Bankkonto der Abzockerfirma ein. Können müsse man dafür nicht viel: Etwas Kreativität, etwas EDV-Erfahrung und etwas kriminelle Energie reichen vollkommen aus.
In der AK-Konsumentenberatung seien solche kostenpflichtigen SMS (Premium-SMS) ein Dauerärgernis, vor dem man sich bisher kaum schützen konnte. Es sei geradezu ungeheuerlich, dass es die Möglichkeit gibt, unbestellte SMS zu erhalten und dafür bezahlen zu müssen. Möglich sei das, seit vor einigen Jahren neue Dienstleistungen via Handy und auch entsprechende neue Abrechnungsmethoden geschaffen wurden, bedauert die AK.
Bei der getesteten SMS-Abzocke heißt das Abrechnungsmodell Mobile Terminated Billing (kurz MT-Billing). Dabei wird jede Kurznachricht berechnet, die vom Diensteanbieter an den Kunden geschickt wird. Dieses System wird legal angewendet bei bestellten Abo-Diensten, Nachrichtendiensten, Alerts (etwa Ergebnisdienste im Sport), Mail-Notifys (SMS-Benachrichtigung, dass eine neue E-Mail/Nachricht auf dem Anrufbeantworter eingegangen ist) oder Horoskopdiensten mit täglich wiederkehrendem Versand.
Was können Sie tun? Grundsätzlich können Sie gegen den Erhalt von einem derartigen SMS gar nichts tun. Für den Fall, dass Ihnen eine Nummer verdächtig ist, können Sie beim Netzbetreiber eine Sperre veranlassen. Was ist, wenn meine Telefon-Rechung Beträge aufweist, die durch solche SMS entstanden sind? Am besten Sie erheben eingeschrieben Einspruch bei Ihrem Netzbetreiber. Vermutlich können Sie überhaupt erst dann reagieren, wenn Sie Ihre Rechnung erhalten. Weiter Infos und Beratung: AK Vorarlberg |
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