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BH-Strafe fürs Betteln mit Baby auf dem Arm

Betteln mit Baby in Bregenz: 150 Euro BH-Strafe.
Betteln mit Baby in Bregenz: 150 Euro BH-Strafe. ©VOL.AT/Bernd Hofmeister
Bregenz. Landesverwaltungsgericht in Bregenz halbiert BH-Geldstrafe fürs verbotene Betteln mit einem mitgeführten Kind auf nunmehr 150 Euro.


Fürs verbotene Betteln mit einem Baby auf dem Arm hat eine Rumänin eine Verwaltungsstrafe von 150 Euro zu bezahlen. Das hat jetzt in zweiter Instanz das Landesverwaltungsgericht (LVwG) entschieden. Das Gericht in Bregenz hat damit die von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft verhängte Geldstrafe von 300 Euro halbiert. Sollte die Angehörige des Volkes der Roma die Geldstrafe von 150 Euro nicht bezahlen, müsste sie 72 Stunden im Polizeiarrest verbringen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Wien wurde für unzulässig erklärt. Das Verwaltungsgericht in Bregenz hat die Rechtsansicht der BH bestätigt, wonach das Verhalten der Beschuldigten strafbar war. Denn nach Paragraf 7 des Landessicherheitsgesetzes „ist es verboten, an öffentlichen Orten unter Mitwirkung einer unmündigen minderjährigen Person zu betteln“, heißt es in der LVwG-Entscheidung. Dafür seien im Gesetz Geldstrafen bis zu 700 Euro vorgesehen.

Aus dem Verwaltungsstrafverfahren gegen die Rumänin hat das Gericht diesen allgemeinen Rechtssatz abgeleitet: „Das Vorhalten eines Babys unter Einhaltung eines geringen Abstandes zu den angebettelten Personen, das Deuten auf dieses Kind und das gleichzeitige Entgegenstrecken einer Hand mit der Absicht, dass Almosen in diese Hand gegeben werden mögen, ist als Mitwirkung einer unmündigen minderjährigen Person beim Betteln zu qualifizieren.“

Die Strafbemessung im Fall der Roma-Frau begründete Vorarlbergs Verwaltungsgericht so: „Die Strafe war herabzusetzen, weil die persönliche Situation der Beschuldigten als ungünstig anzusehen ist. Sie verfügt über kein regelmäßiges Einkommen. Eine weitere Herabsetzung der Geldstrafe ist aber im Hinblick auf general- wie auch spezialpräventive Gründe nicht vertretbar.“

BH und Gericht folgten den Angaben jenes Dornbirner Stadtpolizisten, der Anzeige erstattet hatte. Demnach ist die Frau am 12. Juni 2015 beim Busplatz des Dornbirner Bahnhofes mit dem Baby unterm Arm auf mindestens vier Personen zugegangen und hat sie angebettelt.

Warnung zugerufen

Die Frau hatte beim Betteln nicht ihr eigenes Kind bei sich. Sie habe nur kurz auf das Baby aufgepasst, sagte die Rumänin, die Beschwerde gegen den BH-Strafbescheid erhoben hat. Der Polizist sagte aus, die Kindesmutter habe ihn beim Busplatz gesehen und der Bettler-Kollegin eine Warnung zugerufen. Daraufhin habe die Bettlerin das Baby der Kindesmutter übergeben.

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