Zudem will Anwalt Wilfried Ludwig Weh Strafrechtsnormen am Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüfen lassen. Weh sieht laut einem Bericht des ORF Vorarlberg Reformbedarf im Geschworenenverfahren.
Aus seiner Sicht seien drei Bestimmungen der Strafprozessordnung verfassungs- und menschenrechtswidrig. Dazu zählt laut Weh die freie Beweiswürdigung. Dabei würden Beweise nach Belieben, fernab einer objektiven Beweiswürdigung unter Berücksichtigung aller Umstände gedeutet. Das ist seiner Ansicht nach unvereinbar mit dem "Im Zweifel für den Angeklagten"-Grundsatz.
Kritik an geheimer Rechtsbelehrung
Zudem kritisierte Weh, dass es nur gewisse Gründe gibt, mit denen man eine lebenslange Haft bekämpfen darf. Die Frage einer lebenslangen Haft dürfe nicht davon abhängen, ob einem Verteidiger ein Fehler unterlaufen sei, wenn dadurch etwa kein Rechtsmittel mehr zulässig sei. Ebenfalls Anstoß nimmt der Bregenzer Anwalt an der geheimen Rechtsbelehrung der Geschworenen im Beratungszimmer. Theoretisch wäre möglich, dass der Richter die Geschworenen beeinflusse, darum müsse diese Belehrung öffentlich erfolgen. Laut Weh sind Normanfechtungen selten, zudem gebe es zu den beanstandeten Punkten kaum Gerichtsentscheidungen.
(APA)
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