"Die Bezirkshauptmannschaft kann keine Befangenheit von Bürgermeister Michael Ritsch erkennen." So lautet das Ergebnis der Prüfung jener Aufsichtsbeschwerde, die der Bregenzer Rechtsanwalt und Neos-Mandatar Dr. Ludwig Weh vergangenen Dezember gegen den Bregenzer Bürgermeister eingebracht hatte. Der Vorwurf: "Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Stadtvertretung".
Antrag der Neos abgelehnt
Der Aufsichtsbeschwerde ging ein Antrag der Bregenzer Neos in der Stadtvertretung am 21. Dezember 2020 voraus. Darin sollte der Bürgermeister per Beschluss angewiesen werden, grundsätzlich alle Personalentscheidungen ab der 15. Gehaltsklasse in der Stadtvertretung zur Abstimmung zu bringen. Der Antrag wurde zwar in der Stadtvertretung abgelehnt. Die Neos orteten jedoch im Nachhinein in der Teilnahme des Bürgermeisters an der Abstimmung eine Befangenheit.
BH: Ritsch darf mitstimmen
Die BH Bregenz kam letztlich zum selben Ergebnis wie die Rechtsberatung der Stadt, die unter anderem ins Treffen führte, dass sich der Bürgermeister als gewähltes Mitglied der Stadtvertretung sehr wohl am Entscheidungsfindungsprozess beteiligen dürfe. Die Aufsichtsbeschwerde wurde daher abgewiesen.
(Red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.