Weixlbaumer muss zahlen urteilte nun die erste Instanz. Ich kam bei einem Rechtsschwung zu Sturz, erinnerte sich der Beklagte im Juli beim Zivilprozess am Bezirksgericht Bludenz. Er sei gegen seinen Willen abtransportiert worden, wehrt sich der Politiker gegen die begehrten 1300 Euro.
Auch seien die Kosten in dieser Höhe nicht nachvollziehbar, so Weixlbaumers Anwalt Michael Battlogg. Anwältin Eva Müller vertritt den Christophorus Flugrettungsverein. Sie betont, dass nach dem verabreichten Schmerzmittel, welches der Patient selbst gewünscht habe, eine medizinische Überwachung unbedingt notwendig gewesen sei.
Flugrettung siegt
Das betreffende Schmerzmittel kann unter Umständen ein teilweises Aussetzen der Atmung zur Folge haben. Deshalb war es unumgänglich den Patienten unter medizinischer Aufsicht per Hubschrauber ins Tal zu befördern.
Dem klagenden Flugunternehmen ist der Beweis gelungen, dass der Hubschraubertransport zum klaren und überwiegenden Vorteil des Patienten durchgeführt wurde, sagt Richter Erich Mayer. Die Kosten für die 26 Flugminuten sind somit gerechtfertigt, so das Gericht. Darüber hinaus muss der Verlierer der Gegenseite 775 Euro Prozesskosten bezahlen.
Der Flugrettungsverein ist nicht gewinnorientiert und deshalb nicht darauf aus, Menschen, die nicht geborgen werden wollen, mit Zwang abzutransportieren, merkt Hubschrauber-Pilot Urban Bolter beim Prozess an. Wir freuen uns über das Urteil. Es würdigt die Arbeit der Flugrettung, freut sich Müller über die Entscheidung. Als Fehlurteil bezeichnet Weixlbaumers Anwalt Michael Battlogg die Entscheidung des Bezirksgerichts. Er kündigt bereits Berufung an.
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