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Bewilligungspflicht für gefährliche Hunde

Die Haltung von gefährlichen Hunden soll im Fürstentum Liechtenstein bewilligungspflichtig werden. Die Regierung beantragt beim Parlament Ergänzungen des Gesetzes über das Halten von Hunden.

Zudem sollen laut ORF Prüfungen für Halter und deren Hunde angeboten werden. Weiters ist die Kennzeichnung der Tiere mit Mikrochips vorgesehen, auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung soll obligatorisch werden.

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