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Bettelverbot in Vorarlberg nicht beanstandet

Vorarlbergs Bettelgesetz bleibt unbeanstandet.
Vorarlbergs Bettelgesetz bleibt unbeanstandet. ©EPA
Bregenz - Das Bettelverbot mausert sich immer mehr zum Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern. Das Vorarlberger Bettelverbot wurde nicht angefochten. Laut Angaben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung werde man daher prüfen, ob eine Stellungnahme gegenüber dem Verfassungsgerichtshof nötig sei oder nicht.

Mittlerweile sind fünf Anträge beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelangt, von denen in drei behauptet wird, dass die Länder ein Bettelverbot gar nicht hätten einführen dürfen. Der VfGH hat nun sämtliche Landesregierungen zu einer Stellungnahme aufgefordert – diese haben nun noch bis etwa Ende Jänner Zeit, sich zu äußern. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist dann bis zur Jahresmitte 2012 zu rechnen.

In Wien, Salzburg und der Steiermark wurden die Anträge von Einzelpersonen eingebracht, in Oberösterreich und Kärnten jeweils von Landtagsabgeordneten. Die Stellungnahmen der Landesregierungen hätten “informativen Charakter”, so VfGH-Sprecher Christian Neuwirth im Gespräch mit der APA.

Zuletzt trudelte Mitte November beim Verfassungsgericht ein Antrag der SPÖ und der Grünen aus Oberösterreich ein. Dort war Anfang Juni ein von ÖVP und FPÖ beschlossenes Bettelverbot in Kraft getreten. Neben der Zuständigkeitsfrage stützt sich die Klage darauf, dass die entsprechende Novelle des Polizeistrafgesetzes durch unklare Formulierungen auf ein generelles Bettelverbot hinauslaufe, anstatt nur das aggressive bzw. organisierte Betteln zu verhindern. Zudem untergrabe die Auslagerung exekutiver Aufgaben von der Polizei an die Ordnungsdienste wie die Linzer “Stadtwache” das staatliche Gewaltmonopol. Betteln kann in Oberösterreich mit Strafen bis zu 720 Euro geahndet werden, wer Betteleinsätze organisiert, den kann dies sogar bis zu 14.500 Euro kosten.

Auch in Tirol ist mittlerweile ein Schreiben des VfGH eingelangt. In einer Stellungnahme werde man klar zum Ausdruck bringen, dass die Kompetenz, die Bettelei im Landespolizeigesetz zu regeln, dem Land zukomme, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (V). In Tirol ist der “Bettelparagraf” in der Novellierung des Landespolizeigesetzes im Jahr 1976 niedergeschrieben. Wer gegen das Verbot verstößt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro oder mit Arrest bis zu zwei Wochen zu bestrafen.

Vom steirischen Verfassungsdienst wurde der Eingang des VfGH-Schreibens bestätigt. Man werde voraussichtlich eine Stellungnahme abgeben, zumal man ja auch das im Mai 2011 in Kraft getretene Bettelverbot argumentieren müsse. Der Grazer Armenpfarrer Wolfgang Pucher hat bisher noch keine Informationen über eine Entscheidung, wie er auf APA-Anfrage sagte. Er habe bereits im Sommer mit einem Spruch gerechnet. Pucher meinte, die Entscheidungen würden offenbar auf die lange Bank geschoben, er hoffte aber nach wie vor auf inhaltliche statt formale Aufhebungen der einzelnen Verbote in den Bundesländern.

Die steirische Vinzenzgemeinschaft Eggenberg hat im Oktober 2010 auch eine Beschwerde gegen das Bettelverbot in Salzburg eingebracht, wo es seit 1979 in Kraft ist. Die Landesregierung beantragte in ihrer Stellungnahme die Abweisung, und zwar, weil der Betroffene gar nicht mehr in Salzburg, sondern in der Ostslowakei lebe und der Antrag daher unzulässig sei. Dieses Verfahren ist immer noch anhängig, eine Entscheidung erwartet man im Büro von Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (S) in den ersten Monaten 2012.

In Kärnten ist im Februar 2011 ein Bettelverbot beschlossen worden. Aggressives Betteln ist verboten, passives Betteln bleibt allerdings erlaubt. Gleichzeitig wurden bei dieser Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes auch privaten Ordnerdiensten mehr Kompetenzen zugestanden. Im Oktober haben SPÖ und Grüne eine Verfassungsklage gegen das Verbot eingebracht. Die Landesregierung ist vom VfGH auch bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert worden, wie der Leiter der Verfassungsabteilung des Landes, Hartmann Glantschnig, auf APA-Anfrage bestätigte. Man werde auch eine abgeben.

Nicht angefochten wurde das Bettelverbot in Niederösterreich, ebenso wie in Vorarlberg. In Wien ist gewerbsmäßiges Betten verboten und kann mit Strafen belegt werden. Ein generelles Bettelverbot gibt es allerdings nicht. Im Burgenland gibt es derzeit kein landesweites Bettelverbot. “Das ist kein Thema bei uns. Es gibt auch keine Pläne, da etwas zu verschärfen”, sagte eine Sprecherin von Soziallandesrat Peter Rezar (S) der APA.

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