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"Bettelverbot" auch in Bregenz beschlossen

Bregenz beschließt Bettelverbot.
Bregenz beschließt Bettelverbot.
Bregenz - Die Bregenzer Stadtvertretung hat ein temporäres und sektorales Bettelverbot beschlossen. Laut Bürgermeister Markus Linhart hätten in jüngster Zeit deutliche Missstände derart zugenommen, dass das örtliche Gemeinschaftsleben über Gebühr gestört worden sei.
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Auf Grundlage des Landessicherheitsgesetztes 2013 hat nun auch die Stadt Bregenz ein Bettelverbot beschlossen. Es gilt ganzjährig während der verschiedenen Märkte und genehmigten öffentlichen Veranstaltungen sowie für bestimmte Teilbereiche. Dazu zählen das Areal von der Nepomuk-Kapelle bis zur Montfortstraße und von der Bahnhofstraße bis zum Leutbühel, die Seeanlagen, der Hafen samt Blumenmolo und die Pipeline, aber auch der gesamte Festspielbezirk oder der Parkplatz West sowie in der Oberstadt der Ehregutaplatz und die Martinsgasse.

Stadt: “organisiertes, einträgliches “‘Geschäftsmodell'”

Gebettelt, so die Stadt via Aussendung, würde in Bregenz “fast ausschließlich” von Menschen aus Osteuropa. Es handle sich dabei überwiegend um Menschen aus Rumänien. Diese würden, so die Stadt, mit dem Betteln ein “organisiertes, einträgliches ‘Geschäftsmodell'” betreiben.

Beschwerden und Anzeigen häuften sich

Seit Jahresbeginn 2015 seien 224 verschiedene Personen – einige davon mit Kindern – registriert worden, die zum Teil körperliche Gebrechen vortäuschten und zum Teil überaus aufdringlich vorgingen. In dieser Zeit habe es 350 Anzeigen an die Bezirksverwaltungsbehörde gegeben. Alleine in den ersten drei Wochen im November seien 30 telefonische Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Geschäftstreibenden, Gästen etc. bei der Stadtpolizei eingegangen.

Linhart: “Recht auf Sicherheit”

Linhart: “Mit diesen Beschwerden waren und sind auch klare Aufforderungen an die ‘Verantwortlichen’ verbunden, Maßnahmen gegen das vielfach grob unangemessenem Verhalten zu ergreifen. Dem Recht, andere auf die eigene Notlage aufmerksam zu machen und diese um eine Geldspende zu bitten, steht das Recht der Bevölkerung auf Sicherheit und ungestörten Aufenthalt an öffentlichen Orten gegenüber“.

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