Von Seff Dünser (NEUE)
Ein ungewöhnlicher Verkehrsunfall ereignete sich Ende Juli auf einem Golfplatz im Unterland. Ein betrunkener Lenker fuhr versehentlich seinen Chef an. Die Zugmaschine des Golfplatzarbeiters überrollte beim Anfahren den rechten Fuß des Golfplatzgeschäftsführers. Der 48-Jährige wurde dabei schwer verletzt, er zog sich Knochenbrüche zu.
Der angeklagte unbescholtene Fahrer wurde gestern am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2000 Euro (200 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil, 1000 Euro. Weitere 1000 Euro hat der Angeklagte dem Opfer als Teilschmerzengeld zu bezahlen. Das Urteil von Richterin Sonja Nachbaur ist bereits rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug bis zu zwei Jahre Gefängnis.
Der angeklagte Lenker des Schleppfahrzeugs habe den Unfall fahrlässig verursacht, sagte die Strafrichterin. Denn der 51-Jährige sei mit 1,68 Promille alkoholisiert gewesen. Zudem habe er sich vor dem Weiterfahren nicht davon überzeugt, dass sich der Fußgänger nicht mehr vor der Zugmaschine befand.
Mitschuld
Mildernd wertete die Richterin ein gewisses Mitverschulden des Geschädigten. Der 48-jährige Geschäftsführer des Golfplatzes hatte seinen Mitarbeiter zum Anhalten bewegt und die Tür des Arbeitsfahrzeugs geöffnet. Danach entwickelte sich ein lautstarker Wortwechsel zwischen dem Geschäftsführer und dem Fahrzeuglenker. Sein Chef habe mit ihm eine dienstliche Angelegenheit besprechen wollen, sagte der Angeklagte. Er habe als Greenkeeper wegen noch ausstehender Wartungsarbeiten am Golfplatz dafür aber keine Zeit gehabt. Er habe weiterfahren wollen. Deshalb sei es mehrmals dazu gekommen, dass er die von seinem Chef geöffnete Fahrzeugtür wieder geschlossen habe. Beim Anfahren habe er im toten Winkel des Außenspiegels den Geschäftsführer übersehen.
(Red)
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