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Betrunkene Rollerfahrerin verurteilt

Die Frau hatte am Vorabend getrunken, am Morgen trank sie angeblich noch zwei Schnäpse.
Die Frau hatte am Vorabend getrunken, am Morgen trank sie angeblich noch zwei Schnäpse. ©VMH
Feldkirch - Eine 58-jährige Oberländerin wurde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer unbedingten Geldstrafe von 2880 Euro verurteilt.

Die Dame hatte im September vergangenen Jahres in Ludesch mit ihrem Roller einen Unfall verursacht. Mit 1,92 Promille geriet sie auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem Motorrad. Der Lenker kam in einer Wiese zu Sturz und brach sich mehrere Finger. Seine Zehen wurden ebenfalls gequetscht.

Die Frau hatte am Abend vor dem Unfall getrunken. Als ihr am Morgen immer noch schlecht war, trank sie angeblich zwei Schnäpse und stieg auf ihren Roller. Dem Unfallgegner muss die bislang Unbescholtene 1000 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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