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Betrugsprozess gegen Rechtsanwalt im Juli

Die beiden Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.
Die beiden Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. ©VOL.AT /Hartinger
Tankstellenbetreiber und sein Anwalt sollen mit kontrolliertem Konkurs Treibstofflieferanten um mehr als eine Million Euro betrogen haben.

Wegen schweren Betrugs angeklagt sind ein Vorarl­berger Tankstellenbetreiber und, als Beitragstäter, dessen Feldkircher Rechtsanwalt. Die beiden Angeklagten müssen sich ab 11. Juli vor einem Schöffensenat des Landesgerichts Feldkirch verantworten. Das teilte gestern auf Anfrage Richter Norbert Stütler als Pressesprecher des Landesgerichts Feldkirch mit.

Falsche Beweisaussage

Die Angeklagten haben nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch mit einem kontrollierten Konkurs von Tankstellenfirmen Mineralöllieferanten um mehr als eine Million Euro betrogen. Dem Tankstellenunternehmer wird zudem falsche Beweisaussage zur Last gelegt. Er soll in einem Zivilprozess am Landesgericht Innsbruck als Zeuge wahrheitswidrig ausgesagt haben, gegen ihn sei kein Strafverfahren anhängig.

Die beiden Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Den Einspruch des angeklagten Rechtsanwalts gegen die Anklage hat das Oberlandesgericht Innsbruck abgewiesen. Verteidiger des Tankstellenbetreibers ist der Feldkircher Anwalt Martin Mennel. Der beschuldigte Vorarlberger Anwalt wird vom Innsbrucker Rechtsanwalt Albert Heiß verteidigt. Für das angeklagte Verbrechen des schweren Betrugs beträgt der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Konzept entworfen

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten die Treibstofflieferanten getäuscht und sich bereichert. Sie hätten ihnen gegenüber die Zahlungsunfähigkeit und den geplanten Konkursantrag der Tankstellenfirmen verschwiegen. Die ahnungslosen Mineralölhändler hätten Treibstoff geliefert. Der angeklagte Anwalt, so die Anklageschrift, soll im Auftrag des angeklagten Unternehmers das Konzept für die kontrollierte Insolvenz im Wesentlichen entworfen und umgesetzt haben.

Den ersten Verhandlungstag hat Richter Richard Gschwenter als Vorsitzender des Schöffensenats für den 11. Juli von 9.30 bis 16 Uhr angesetzt. Der Richter hat vorsorglich drei weitere Verhandlungen anberaumt – am 15., 16. und 17. Juli.

Zivilrechtlich hat der Obers­te Gerichtshof die Haftung der Hausbank des Tankstellenbetreibers für die den Treibstoffhändlern entstandenen Schäden festgestellt. Die Bank habe den klagenden Salzburger Mineralölhändler „zur Lieferung von Treibstoff trotz drohender Insolvenzgefahr“ des Tankstellen­unternehmens „verleitet“. In einem anhängigen Zivilverfahren fordert ein Wiener Treibstoffhändler von der Bank einen Schadenersatz von 1,1 Millionen Euro.

Anmerkung Redaktion VOL.AT: Leider ist uns bei der Übernahme des Textes aus der “Neuen” ein Fehler unterlaufen. Der ursprüngliche Vorspann “Die Untersuchungshaft wurde verlängert. Der Prozessbeginn steht noch nicht fest” bezieht sich auf einen anderen Prozess, und hat KEINERLEI Bezug zu obigem Bericht. Wir weisen darauf hin, dass über den hier berichteten Anwalt KEINE U-Haft verhängt wurde. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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