Von: Seff Dünser (NEUE)
Die Angeklagte türkischer Herkunft hat laut Urteil die vier Geldgeber betrogen. Wegen des Vergehens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs wurde die einschlägig vorbestrafte Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil von Richter Martin Mitteregger ist rechtskräftig.
Rascher Rückfall
Der Strafrahmen betrug null bis drei Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet einem Jahr Haft. Auch den Strafrest von 600 Euro aus einer Vorstrafe hat die 42-Jährige zu bezahlen. Damit hat sie dem Gericht insgesamt 2040 Euro zu überweisen. Erschwerend wertete der Richter den raschen Rückfall nach einer einschlägigen Verurteilung.
Geld für Gebühren
Die Geschädigten gaben als Zeugen an, die Angeklagte habe gesagt, sie habe Beziehungen und könne sie zu Frühpensionisten machen. Dafür brauche sie aber Geld für Richter und Notare, für Gebühren und für die Bearbeitung der Anträge.
Die Angeklagte muss den Betrugsopfern die erhaltenen Geldbeträge zurückzahlen. Bei den Geschädigten handelt es sich um drei Frauen und einen Mann. Die Angeklagte bestritt jedoch die Vorwürfe und sagte, sie sei bei Behördengängen unentgeltlich behilflich gewesen. Sie habe keine Gelder entgegengenommen. Nach Ansicht eines gerichtlich bestellten Schriftsachverständigen hat aber die Angeklagte zumindest in einem Fall mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass ihr Geld übergeben wurde.
(NEUE)
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