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Betroffene von Supermarkt-Geiselnahme verklagen französische Medien

Sender hatte über in Kühlkammer versteckte Menschen berichtet.
Sender hatte über in Kühlkammer versteckte Menschen berichtet. ©AP, EPA
Sechs Betroffene der Geiselnahme in einem jüdischen Supermarkt in Paris im Jänner haben französische Medien wegen ihrer Berichterstattung verklagt. Die Kläger, die sich während der blutigen Geiselnahme in einer Kühlkammer vor dem islamistischen Angreifer versteckt hatten, werfen unter anderem dem Nachrichtensender BFMTV vor, ihr Leben gefährdet zu haben.
Geiselnahme im Osten von Paris

Nach Angaben aus Justizkreisen vom Freitag leitete die Pariser Staatsanwaltschaft am Mittwoch erste Ermittlungen ein.

Medien: “Geiseln verstecken sich in Kühlkammer”

BFMTV hatte während der Geiselnahme am 9. Jänner berichtet, dass sich mehrere Menschen vor dem Islamisten Amedy Coulibaly in einer Kühlkammer des Supermarkts Hypercacher im Osten von Paris versteckt hielten. Der Anwalt der Kläger sagte der Nachrichtenagentur AFP, das Leben seiner Mandanten wäre gefährdet gewesen, “wenn Coulibaly in Echtzeit von der von BFMTV verbreiteten Nachricht erfahren hätte”. Das Leben eines Menschen in Gefahr zu bringen kann in Frankreich mit einem Jahr Haft und 15.000 Euro Geldstrafe geahndet werden.

Vier Juden in Supermarkt getötet

Coulibaly hatte den jüdischen Supermarkt zwei Tage nach dem tödlichen Angriff auf die Satirezeitung “Charlie Hebdo” attackiert. Der Islamist, der die “Charlie Hebdo”-Angreifer kannte, tötete in dem Supermarkt vier Juden. Bereits am Tag vor der Geiselnahme hatte er eine Polizistin erschossen. Den Supermarkt attackierte er, während sich die “Charlie Hebdo”-Attentäter in einer Druckerei nördlich von Paris verschanzten. Die drei Islamisten wurden schließlich bei Polizeieinsätzen getötet.

Berichterstattung wiederholt kritisiert

Die Berichterstattung französischer Medien über die Anschlagsserie mit zusammen 17 Todesopfern, die Fahndung nach den Islamisten und die Polizeieinsätze gegen die Männer wurden wiederholt kritisiert. So sprach die Rundfunkaufsicht CSA wegen 36 Verstößen gegen die Rundfunkbestimmungen Rügen aus. Bemängelt wurde anderem, dass viele Sender live über den Zugriff der Sicherheitskräfte auf das Druckereigebäude berichteten, in dem sich die beiden Attentäter verschanzt hatten, und so möglicherweise das Leben der Geiseln in dem jüdischen Supermarkt gefährdeten.

(APA)

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