Die 26-Jährige bekennt sich von Beginn an schuldig. Die Beweise liegen auf dem Tisch. Sie hat von 2017 bis 2019 als Kassiererin des Betriebsrates Gelder abgezweigt und damit eigene Schulden bezahlt. Eigentlich sollte das Geld von der Bank in eine Handkasse. Bei Geburtstagen wird den Mitarbeitern der Lebensmittelfiliale im Unterland ein Gutschein als kleine Anerkennung überreicht. Dafür sollte immer ein wenig Bares in der Kasse sein. Das war es auch, allerdings nur kurz, denn die Kassiererin verwendete es für Mietrückstände.
Der Grund, so die Angeklagte, sei gewesen, dass der damalige Freund seinen Job gekündigt habe, das Geld für die Miete deshalb nicht gereicht und die Betriebsratskassa eine verlockende Gelegenheit dargestellt habe. „Ich verdiente damals nur 1000 Euro, hatte zunächst eine Lohnpfändung, dann gleich die zweite, es ging sich mit der Miete einfach nicht aus“, erinnert sich die Angeklagte.
Verurteilt
„Es tut mir so leid“, sagt sie vor Gericht. Die Strafe für ihre Veruntreuung wird mit 1680 Euro ausgemessen, die Hälfte davon sind zu bezahlen. Zudem muss die derzeit Arbeitslose den Schaden wiedergutmachen. Das Urteil akzeptiert sie, dennoch hat sie drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft ist einverstanden. Mildernd waren das Geständnis und die Unbescholtenheit, erschwerend die Schadenshöhe und der lange Tatzeitraum.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.