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Betreuungshilfe muss leistbar sein

Angesichts der Betreuungsdiskussion erneuert Landesrätin Greti Schmid ihre Forderung nach steuerlicher Absetzbarkeit oder Ausgleichsmaßnahmen für Betreuungshilfen.

“Es könnte damit auch bei sehr betreuungsintensiven Situationen sichergestellt werden, dass die Menschen möglichst lange zu Hause in der gewohnten Umgebung bleiben können”, so Schmid.

Mit dem Dienstleistungsscheck des Bundes werde eine Möglichkeit aufgezeigt, wie Menschen unbürokratisch versichert bzw. angestellt werden könnten. Aber obwohl die Grundidee der einfachen Abwicklung für den “Dienstgeber” prinzipiell gut sei, fehlen wesentliche Komponenten, wie die sozialrechtliche Absicherung der Dienstnehmer und auch die steuerliche Geltendmachung dieser Betreuungs- und Haushaltsleistungen, betont Schmid.

Die Vorteile einer steuerlichen Berücksichtigung liegen für die Landesrätin auf der Hand:

  • zusätzliche Arbeitsplätze speziell für Frauen, die meist bereits einschlägige Erfahrungen in Betreuungsaufgaben bzw. pflegerischen Hilfeleistungen haben,
  • ein reguläres Beschäftigungsverhältnis,
  • sozialrechtliche Absicherung der Frauen (später weniger Sozialleistungen notwendig).

    Sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für Pflegende Angehörigen wäre die steuerliche Absetzbarkeit eine wertvolle Hilfe. Auch allein stehende oder kinderlose Pflegebedürftige könnten sich leistbar jemanden zur Betreuung anstellen und somit ihren Lebensabend zu Hause in gewohnter Umgebung verbringen.

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