Besuchskontakt vereitelt: Schmerzengeld für Vater

Von einer richtungsweisenden Gerichtsentscheidung spricht der Bludenzer Rechtsanwalt Anton Tschann. Erst zum zweiten Mal in Österreich sei einem Vater in einem Gerichtsverfahren psychisches Schmerzengeld zugesprochen worden, weil ihm die Kindesmutter das Besuchsrecht für das gemeinsame Kind verweigert habe. Tschann hat vor Gericht den klagenden Vorarlberger vertreten, dem dessen geschiedene Gattin für erlittene seelische Schmerzen und Kosten für Psychotherapie 10.900 Euro bezahlen muss. Zudem hat die in Wien lebende Frau dem Mann aus dem Bezirk Dornbirn an Schadenersatz weitere 6100 Euro zukommen zu lassen – für seine Kosten des gerichtlichen Besuchrechtsverfahrens und Fahrtkosten nach Wien. Denn der Vorarlberger ist einige Male zum Besuchscafe nach Wien gefahren, ohne seinen Sohn gesehen zu haben. Weil die Kindesmutter nach den gerichtlichen Feststellungen wiederholt vereinbarte Besuchstermine grundlos platzen lassen hat.
Drei Viertel der Verantwortung für die Entfremdung von Vater und Kind trägt die allein über das Sorgerecht verfügende Kindesmutter und ein Viertel der Kindesvater. Das hat in zweiter Instanz das Oberlandesgericht (OLG) Wien festgelegt. Das Landesgericht Korneuburg in Niederösterreich hatte in erster Instanz das Verschulden noch je zur Hälfte zwischen den Eltern des inzwischen zehn Jahren alten Buben aufgeteilt.
Respektlosigkeiten
Dem Vorarlberger sei nur ein Vorfall anzulasten, meinte das OLG: Als er bei einem geplatzten Besuch seines Sohnes seiner Exfrau gegenüber aggressiv geworden sei. Die gegenseitigen Respektlosigkeiten zwischen den Eltern würden sich aufheben.
Die Probleme der Eltern miteinander dürften nicht auf dem Rücken des gemeinsamen Kindes ausgetragen werden, urteilte das Zweitgericht sinngemäß. Das Kind habe ein Recht auf Kontakt zu seinem Vater und der Vater ein Recht auf Kontakt zu seinem Sohn. Der Vater-Kind-Beziehung sei vor allem das Verhalten der Kindesmutter abträglich gewesen.
„Die Kindesmutter hatte den Kindesvater mit allen Mitteln schikaniert“, meint Tschann, der den Mann anwaltlich vertritt. „Sie beeinflusste das Kind auf das Übelste. Das Kind spuckte dem Kindesvater bei Besuchen ins Gesicht und zertrampelte seine Geschenke. Der Kindesvater ist wegen der Schikanen der Kindesmutter psychisch erkrankt.“ Dafür habe das Landesgericht Korneuburg rechtskräftig das psychische Schmerzengeld zugesprochen.
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