Im Detail heißt das: Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 27. Mai 1999 betreffend die Beschränkung der Fahrgeschwindigkeit auf dem Bodensee für Wasserfahrzeuge mit Maschinenantrieb auf 10 km/h bzw. auf 20 km/h bei einem Abstand vom Ufer von mindestens 2000 Meter und die Erweiterung der in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung enthaltenen Uferzone von 300 Meter auf 500 Meter, tritt bei Erreichung eines Bodensee-Pegelstandes von 5,20 Meter (Konstanzer Pegel), dies entspricht einer Höhenkote von 397,43 Meter ü.A., ab sofort außer Kraft.
(Bild: VN)
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