Deshalb dürfen sie die Schneekanonen zweieinhalb Wochen früher starten. Die Naturschutzanwältin Katharina Lins kritisierte, dass die Vorarlberger Beschneiungsrichtlinie kaum mehr regulierende Wirkung habe.
Gemäß der Beschneiungsrichtlinie des Landes Vorarlberg darf die künstliche Beschneiung von Skipisten erst im November beginnen. Laut Naturschutzanwältin hätten heuer aber erstmals vier Liftgesellschaften um eine Ausnahmegenehmigung ersucht. In einem Fall sei noch kein Bescheid ergangen, weil Unterlagen fehlten. Die restlichen Ansuchen, zwei aus dem Skigebiet Lech am Arlberg und jenes der Hochjochbahnen im Montafon, seien bewilligt worden.
Die Genehmigungen habe die Bezirkshauptmannschaft offenbar auf Anweisung des Landes erteilt, meint Naturschutzanwältin Lins. Sie kritisiert die zahnlose Beschneiungsrichtlinie: Wenn ohnehin alle Ausnahmen genehmigt werden, wäre es ehrlicher, auf die Festlegung der Beschneiungstermine gleich zu verzichten – oder die Richtlinie ganz aufzuheben. Denn außer dem Verbot chemischer Zusatzstoffe enthält diese sonst keine handfesten Inhalte mehr. Auch die früher enthaltenen unteren und oberen Höhengrenzen für die künstliche Beschneiung seien ja bereits aufgegeben worden.
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