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Berufung: Strafe für Tierquälerei verdoppelt

Rinder standen im Mist. Berufungsrichter hoben teilbedingte Geldstrafe von 2.000 auf 4.000 Euro an.
Rinder standen im Mist. Berufungsrichter hoben teilbedingte Geldstrafe von 2.000 auf 4.000 Euro an. ©VOL.AT/Rhomberg, Eckert
Rinder standen im Mist. Berufungsrichter hoben teilbedingte Geldstrafe von 2000 auf 4000 Euro an.
Tierquälerei: Stall gesperrt

von Seff Dünser/Neue

Ich quäle keine Tiere, der Amtstierarzt quält mich“, sagte der Angeklagte. Die Richter in erster und zweiter Instanz waren hingegen in dem Strafprozess anderer Ansicht. Sie sprachen den 77-jährigen Landwirt wegen Tierquälerei schuldig. Demnach hat der Dornbirner seinen Rindern wochenlang unnötige Qualen zugefügt. Denn die Tiere sind in und vor seinem Stall tief im Mist gestanden. Zudem hat es nicht genügend trockene Liegeflächen für die Rinder gegeben. Die Tiere sind deshalb derart mit Kot verschmutzt gewesen, dass ihr Wohlergehen dadurch beeinträchtigt wurde.

Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2000 Euro (200 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt, davon 1000 Euro unbedingt.

Berufungsverhandlung

In der Berufungsverhandlung am Inns­brucker Oberlandesgericht (OLG) wurde die Geldstrafe verdoppelt. Die OLG-Richter setzten die Sanktion mit 4000 Euro (200 Tagessätze zu je 20 Euro) fest. Davon hat der Landwirt dem Gericht 2000 Euro zu überweisen. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Am Oberlandesgericht wurde die Höhe des einzelnen Tagessatzes von 10 auf 20 Euro erhöht. Die Berufungsrichter waren der Meinung, dass der Landwirt aufgrund seines Einkommens von 1700 bis 1800 Euro monatlich 600 Euro Strafe bezahlen kann. Damit wurde der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge gegeben.

Erfolglos blieb hingegen der Angeklagte mit seiner vollen Berufung. Der Schuldspruch wurde bestätigt.

Der Bauer hat seinen Stall nicht ausreichend entmistet. Deshalb hat er sich schon in einem früheren Strafprozess am Landesgericht wegen Tierquälerei verantworten müssen. Damals wurde dem Unbescholtenen eine Diversion gewährt. Das Strafverfahren wurde mit einer Geldbuße von 1400 Euro eingestellt. Ihm blieb damit seinerzeit eine Vorstrafe erspart. Nach der nunmehrigen Verurteilung ist der 77-Jährige jedoch vorbestraft.

(NEUE)

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