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Berufung: Mörder will 18 statt 20 Jahre Haft

Mord in Dornbirner Kinderdorf - Geschworene kamen nach einstündiger Beratung zu einstimmigem Urteil.
Mord in Dornbirner Kinderdorf - Geschworene kamen nach einstündiger Beratung zu einstimmigem Urteil. ©VOL.AT/ Philipp Steurer
Dornbirn, Feldkirch - Dem 26-Jährigen, der in Dornbirn im Kinderdorf seine Ex-Freundin erwürgt hat, ist die Strafe zu hoch – und der Staatsanwaltschaft zu niedrig.
20 Jahre Haft für Angeklagten
LG: Bilder aus dem Gerichtssaal
26-Jähriger bekennt sich schuldig
Prozess nach Kinderdorf-Mord
Vorbericht: Mord im Kinderdorf
Bluttat: Opfer im Streit erwürgt
Bilder vom Tatort in Dornbirn

Der Schuldspruch zum Verbrechen des Mordes ist rechtskräftig. Bekämpft wird die Strafe, vom geständigen Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Beide haben Strafberufung eingelegt. Nun wird das Oberlandesgericht Innsbruck in zweiter und letzter Instanz über das Strafmaß für den Mord entscheiden.

Der 26-jährige Bosnier hat am 25. August 2012 im SOS Kinderdorf in Dornbirn seine 21-jährige Ex-Freundin brutal erwürgt. Er gab an, sie gut zehn Minuten lang gewürgt zu haben. Sie hat ihm angeblich den Wunsch verweigert, ihm das gemeinsame, vier Monate alte Kind übers Wochenende mitzugeben.

Für den Mord wurde der vorbestrafte Arbeitslose am vergangenen Donnerstag am Landesgericht Feldkirch in einem Geschworenenprozess zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Dazu kommen acht Monate aus einer ursprünglich bedingten Vorstrafe wegen Einbruchsdiebstählen. Die Gesamtstrafe beträgt damit 20 Jahre und acht Monate.

Die Strafe für den Mord hält der Angeklagte für zu hart. Mit 18 oder 19 Jahren Gefängnis wäre der Untersuchungshäftling einverstanden, aber eben nicht mit der zweithöchsten Sanktion.

Sein Verteidiger Simon Mathis meint, dass die vom Erstgericht festgestellten Milderungsgründe beim Oberlandesgericht zu einer etwas milderen Strafe führen müssten. Sein Mandant war schon bei der Polizei zum Mord-Vorwurf geständig. Zudem sei der 26-Jährige, so Mathis, „emotional verkrüppelt“. Nach den Einbrüchen in Vorarl­berg sei der damals 14-jährige Jagdberg-Zögling von seinem Vater nach Bosnien zurückgeschickt worden. Allein habe der Jugendliche im bosnischen Elternhaus zehn Jahre leben müssen.

Wegen dieser beiden Milderungsgründe habe das Landesgericht keine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt, sagte der Vorsitzende Richter Peter Mück. In seinem Plädoyer hatte Staatsanwalt Karl Wild angemerkt, nur diese Milderungsgründe würde ihn davon abhalten, Lebenslänglich zu fordern.

Taktische Gründe

Trotzdem hat jetzt auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, wegen zu geringer Strafe. Damit fordert die Staatsanwaltschaft nun doch Lebenslänglich für den Mord. Das könnte eine Anweisung der Behördenleitung sein und/oder taktische Gründe haben. Die Anklagebehörde will wohl ein Gegengewicht zur Verteidigung bilden und so zumindest erreichen, dass das Oberlandesgericht auch auf 20 Jahre Gefängnis entscheidet.

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