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Berufung: Geldstrafe für Ex-Richter erhöht

Der Richter wurde am OLG Innsbruck verurteilt.
Der Richter wurde am OLG Innsbruck verurteilt. ©Justiz
Urteil nun rechtskräftig: 19.200 Euro Geldstrafe wegen Amtsmissbrauchs für Ex-Bezirksrichter, der Rechte von Angeklagten missachtete.

Von Seff Dünser/NEUE

Die Geldstrafe für den angeklagten Ex-Richter wegen Missbrauchs der Amtsgewalt wurde in dieser Woche im Berufungsverfahren am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) um 1200 Euro auf 19.200 Euro erhöht. Das Urteil ist rechtskräftig. In erster Instanz war der unbescholtene 66-Jährige mit der Monatspension von 3700 Euro im Vorjahr am Landesgericht Feldkirch noch zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro (360 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt worden. Tiroler Berufungsrichter setzten 120 der 360 Tagessätze auf Bewährung aus, erhöhten aber die Höhe des einzelnen Tagessatzes auf 80 Euro. Damit beträgt die zu bezahlende Geldstrafe 19.200 Euro (240 Tagessätze zu je 80 Euro). Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. 360 Tagessätze entsprechen der Mindeststrafe.

Der Schuldspruch und die sechs Freisprüche des Feldkircher Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Andreas Böhler wurden bereits im September am Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien bestätigt. Demnach hat der damalige Richter eines Tiroler Bezirksgerichts 2015 in drei Strafverfahren gesetzwidrig in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt und dabei Zeugen nicht befragt, sondern unerlaubterweise deren Polizei-Aussagen verwertet. Damit hat der Tiroler Richter das Recht des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft auf ein faires Verfahren verletzt und seine Befugnisse wissentlich missbraucht.

Freigesprochen

Der erstinstanzliche Prozess gegen den Tiroler Ex-Richter fand wegen der Befangenheit der Richter des Landesgerichts Innsbruck im November 2017 in Feldkirch statt. Von sechs weiteren Anklagepunkten wurde der Angeklagte freigesprochen. So hatte der Bezirksrichter vorschriftswidrig in zwei Strafverhandlungen selbst als Englisch-Dolmetscher agiert. Er hatte zudem in einer anderen Strafsache nachträglich ins Verhandlungsprotokoll eintragen lassen, eine Zusatzstrafe verkündet zu haben. Des Weiteren hatte der Strafrichter mündliche Beschlüsse über vorläufige Einstellungen von Drogenverfahren nicht schriftlich ausgefertigt.

Unter anderem auch dazu erfolgte ein Freispruch: In einem Strafprozess um angeklagte sexuelle Belästigung in einem Zug hatte der Bezirksrichter dem Lebensgefährten des mutmaßlichen Opfers vorgeschlagen, er solle seine 20-jährige Freundin mit einem Eis oder Glühwein dazu bewegen, ihre Einwilligung zur Anklageerhebung gegen den nicht geständigen Angeklagten zurückzuziehen.

(Red.)

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