Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser
Wegen der Brandstiftung mussten am 11. Mai 2017 zehn Hausbewohner mit Rauchgasvergiftungen in den Landeskrankenhäusern in Bludenz und Feldkirch ambulant behandelt werden. 90 Bewohner des Bludenzer Mehrparteienhauses wurden evakuiert. Den Gesamtschaden in der Bludenzer Wohnanlage bezifferte Staatsanwältin Julia Berchtold mit 670.000 Euro. Vier Autos brannten in der Tiefgarage ab. Die Decke der Tiefgarage wurde schwer beschädigt. 150 Feuerwehrleute aus Bludenz und Bürs standen im Einsatz.
Die Strafe für den Brandstifter wurde bei der gestrigen Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) drastisch erhöht. Die Tiroler Rechtsmittelrichter verurteilten den mit einer Vorstrafe belasteten Angeklagten zu 30 Monaten Gefängnis. Das teilte auf Anfrage Richard Freyschlag von der Oberstaatsanwaltschaft mit. In erster Instanz wurde der 32-jährige Bludenzer im Oktober 2018 am Landesgericht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt, davon acht Monate unbedingt. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis.
Beschwerde abgewiesen
Die Berufungsrichter haben damit die zu verbüßende Haftstrafe um 16 Monate angehoben. Sie gaben der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge. Vergeblich beantragte der Angeklagte eine mildere Sanktion. Seine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien im Mai zurückgewiesen.
Der Angeklagte sagte, er habe nach einem Streit das Feuer aus Wut auf seine Mutter gelegt. Der Bezieher von Reha-Geld hat in der Tiefgarage Aceton auf den Vorderreifen ihres Autos geschüttet und das Reinigungsmittel angezündet. Daraufhin breitete sich das Feuer aus. Die Richter glaubten dem Angeklagten nicht, der behauptete, er habe nicht mit einem Großbrand gerechnet. Verteidigerin Andrea Rinderer hielt einen Schuldspruch lediglich wegen schwerer Sachbeschädigung für gerechtfertigt.
Schadenersatz
Der 32-Jährige wurde dazu verpflichtet, Geschädigten Schadenersatz zu bezahlen. Er ist dazu aber finanziell nicht in der Lage. Wegen des Konsums von Alkohol und Drogenersatzmedikamenten wurde ihm von Gerichtspsychiater Reinhard Haller eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit bescheinigt.
Geständig war der Angeklagte zu den Anklagepunkten Betrug und Urkundenunterdrückung. Er hat von einem Kunden 220 Euro kassiert, ihm aber seine Modelleisenbahnschienen vorenthalten. Zudem hat er Auto-Kennzeichentafeln gestohlen.
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