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Berufsverbot für Sexualstraftäter bei Kindesmissbrauch

Die Freiheitlichen treten seit Jahren konsequent für strengere und gerechtere Bestrafung bei Kindesmissbrauch und Gewaltdelikten ein. Eine "Rückkehr" an den "Tatort" darf es nicht geben.

Ein unbedingtes MUSS bei der Ahndung von Kindesmissbrauch ist ein Berufsverbot für Täter, im Bereich der Pädagogik, der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Vereinsarbeit“, erklärt der freiheitliche Landesobmann, Landesrat Dieter Egger.

Die Erwartungshaltung der Bevölkerung bei Missbrauch und Gewalt gerade bei Kindern sei gegenüber der verantwortlichen Politik eine sehr hohe und die Sensibilität in diesem Bereich eine äußerst ausgeprägte. „Jüngste Missbrauchsfälle haben gezeigt, dass der Ruf nach konsequenter Verurteilung der Täter und Schutz der Menschen immer stärker wird. Gerade Täter, die deren Vertrauensverhältnis aufgrund ihrer beruflichen Kontakte mit Kindern ausgenützt und diese missbraucht haben, müssen konsequent bestraft werden. Darunter muss natürlich auch ein Berufsverbot fallen, denn auch bei allen möglichen Therapien, die ohnedies verpflichtend auferlegt werden müssen, dürfen unsere Kinder keiner Gefahr bewusst ausgesetzt werden“, gibt Egger unmissverständlich zu verstehen.

„Die Politik hat ihren Beitrag zum Schutz unserer Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu leisten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Gewährleistung dieses Schutzes sicherzustellen. Gerade bei Kindesmissbrauch ist keine Milde angesagt, da müssen die Täter mit der ganzen Härte des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen werden“, betont der freiheitliche Landeschef, LR Dieter Egger, abschließend.

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