Menschliche und emotionale Aspekte seien für diese Entscheidung wichtiger gewesen als juristische Aspekte. Eine Anfechtung des Urteils hätte eine weitere, jahrelange Belastung bedeutet, was die vier Verurteilten weder sich selbst und ihren Familien, noch den Hinterbliebenen der Opfer und Skyguide zumuten wollten. Zwei der vier Verurteilten, die in einem festen Arbeitsverhältnis bei Skyguide stehen, sollen neue Aufgaben in dem Unternehmen übernehmen.
Nach der Katastrophe von Überlingen am Bodensee, bei der am 1. Juli 2002 71 Menschen ums Leben kamen, hatte das Bezirksgericht im schweizerischen Bülach Anfang September drei Skyguide-Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafen von je einem Jahr und einen vierten Angestellten zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Vier weitere Angeklagte wurden freigesprochen.
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