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Überfall auf die Ulmer-Bar geklärt

Dornbirn - Nach monatelanger intensiver grenzüberschreitender Zusammenarbeit konnte der bewaffnete Raubüberfall auf die Angestellten der Ulmer-Bar in Dornbirn geklärt werden.

PRESSEBERICHT des Landeskriminalamts für Vorarlberg

Bewaffneter Raubüberfall auf drei Angestellte der Ulmer-Bar in 6850 Dornbirn, am 05.05.2006, gegen 05.15 Uhr:

K L Ä R U N G

Nach monatelanger intensiver grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit Beamten der Polizeidirektion Friedrichshafen/Kriminalpolizei bei den Vorermittlungen, sowie bei der Vollziehung der vom Landesgericht Feldkirch ausgestellten europäischen Haftbefehle und den im Rechtshilfewege angeordneten Durchsuchungsmaßnahmen, konnte der bewaffnete Raubüberfall auf die Angestellten der Ulmer-Bar in Dornbirn geklärt, die beiden Täter festgenommen und in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert werden.

Am 05. Mai 2006, gegen 05.15 Uhr, verließ der Geschäftsführer des Dornbirner Szenelokales „Ulmer-Bar“ die Geschäftsräumlichkeiten durch den Hinterausgang. Auf dem Weg zu seinem abgestellten Fahrzeug kam ein vermummter, mit einer Pistole bewaffneter Mann auf ihn zu. Der Täter bedrohte den Geschäftsführer und drängte diesen zurück in das Geschäftsgebäude. Zu dieser Zeit hielten sich im Gebäudeinneren aber noch weitere Angestellte der „Ulmer-Bar“ auf. Im Verlauf der Tathandlung dirigierte der bewaffnete Täter den Geschäftsführer und die besagten Angestellten in das Getränkelager, wo der Firmentresor stand. Auf Geheiß des Täters wurde der Tresor geöffnet und das gesamte Bargeld herausgegeben. Der Täter erbeutete mehrere Bank- und Kellnergeldtaschen, den Tresorschlüssel sowie ein Mobiltelefon.

Im Zuge der Ermittlungen meldete sich ein Zeuge, welchem kurz vor dem Raub ein Mann aufgefallen war, der im Bereich des Hinterausgangs der „Ulmer-Bar“ augenscheinlich auf „jemanden wartete“. Der Mann war zu diesem Zeitpunkt unmaskiert. Dem Zeugen kam dieser Umstand merkwürdig vor, so dass er sich das Gesicht dieses Mannes einprägte. Nach den Angaben des Zeugen wurde dann von einem Beamten des Landeskriminalamtes ein Phantombild erstellt.

Die Fahndung nach dem Räuber der „Ulmer Bar“ wurde im Bodenseeraum (Lage Bodensee) verbreitet. Kurz nachdem die Phantombildfahndung bei der Kriminalpolizei Friedrichshafen eingelangt war, teilte ein Beamter der Kripo Friedrichshafen den Sachbearbeitern des Landeskriminalamtes Vorarlberg mit, dass er eine Ähnlichkeit zwischen dem Phantombild und einem in Friedrichshafen wohnhaften Suchtmittel-Delinquenten festgestellt habe und dieser auch Verbindungen nach Vorarlberg habe. Weitere Abklärungen und Ermittlungen seitens der Kriminalinspektion 2 bestätigten auch Verbindungen zu dem in der Tatnacht als Türsteher in der Ulmer-Bar beschäftigten und ebenfalls in Friedrichshafen wohnhaften Mann.

Die weiteren Ermittlungen und Erkenntnisse mündeten schließlich in einer Strafanzeige gegen die beiden Tatverdächtigen wegen Verdacht des Schweren Raubes und der Beihilfe am Schweren Raub. Das Landesgericht Feldkirch erließ schließlich gegen die beiden deutschen Staatsbürger europäische Haftbefehle und verfügte im Rechtshilfewege Durchsuchungsmaßnahmen bei beiden Beschuldigten.

Am 21.06.2007 wurden die von der Staatsanwaltschaft beantragen und vom Landesgericht Feldkirch ausgestellten europäischen Haftbefehle vollzogen und die Tatverdächtigen in Friedrichshafen verhaftet. Bei den anschließend vorgenommenen Hausdurchsuchungen, Sicherstellung von Beweismittel und den Einvernahmen, waren ebenfalls Beamte des Landeskriminalamtes anwesend. Nach der Vorführung zum Amtsgericht in Tettnang wurden die Tatverdächtigen in die Justizvollzugsanstalten Ulm bzw. Ravensburg eingeliefert.

Am 18. und 19. Juli 2007, wurden die Tatverdächtigen, aufgrund der von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart angeordneten Verfügung zur Auslieferung, zur Polizeiinspektion/Fahndung in Lindau überstellt, von Beamten des Landeskriminal-amtes übernommen und in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert.

Der 35 jährige in Deutschland wohnhafte Mann ist geständig, den angeführten Raubüberfall mit dem 28 jährigen ebenfalls in Deutschland wohnhaften Mann geplant und anschließend unter Verwendung einer Gasknallpistole verübt zu haben. Seinen Anteil des erbeuteten Bargeldes verwendete der 35 Jährige großteils zur Finanzierung seiner Drogensucht. Die bei der Tat von diesem verwendete Gasknallpistole konnte in Friedrichshafen sichergestellt werden.

Der 28 Jährige bestreitet derzeit eine Tatbeteiligung.

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