Durch ein Zahlenradl wird ein Berichterstatter ernannt, welcher dann den Akt zur Generalprokuratur weitergibt. Laut dem Pressesprecher des OGH, Dr. Kurt Kirchbacher, wird in Folge eine Art Rechtsgutachten erstellt, welches dann wiederrum an den Senat weitergeleitet wird.
Bei Fehler folgt neuer Berchtold-Prozess
Es wird geprüft, ob es beim dem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung einen Formfehler gab. Falls dem letztlich so sein sollte, würde es zu einem neuen Prozess in Feldkirch kommen, so Kirchbacher gegenüber VORARLBERG ONLINE. Die Vorwürfe stehen im Raum, da das Landesgericht Feldkirch zuletzt das Protokoll berichtigen musste. VOL.at
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