Früher war ja Wahlpflicht bei Landtagswahlen, da stellte mir eine Fernsehjournalistin einmal die Frage, wie denn die Wahlbeteiligung sei, erinnert sich Grabher schmunzelnd. Na, ich denke doch nahezu 100 Prozent, habe er geantwortet. Gestraft wurde zwar niemand, der nicht zum Urnengang erschien, dafür aber zur Rede gestellt, so Grabher weiter. Derzeit gibt es in Lustenau 15 Sprengel mit jeweils einem Wahlleiter, drei Beisitzern und drei Ersatzbeisitzern. Nach dem Schließen der Wahllokale ist es Aufgabe der Wahlhelfer, die Urnen zu entlehren, nach Parteistimmen zu sortieren und eine Sofortmeldung an die Gemeinde zu erteilen. Erst danach werden die Vorzugsstimmen gezählt und die Urne mit den Wahlzetteln aufs Gemeindeamt gebracht. Die Vergabe der Vorzugsstimmen klappt bei uns sehr gut. Die meisten Leute wissen, wie sie die Stimmen ankreuzen müssen, damit die Wahl gültig ist, weiß Grabher aus Erfahrung. Freilich hat es in den 44 Jahren seiner Tätigkeit auch die eine oder andere Panne gegeben. So wollte beispielsweise einmal ein Wähler Papier sparen, zeriss seinen Wahlzettel in der Kabine in zwei Teile und gab die andere Hälfte seiner Frau, die in der Wahlkabine neben ihm ihre Stimme abgeben wollte. Diese Wahlzettel mussten wir natürlich für ungültig erklären, da gewisse formelle Normen eingehalten werden müssen, so Grabher. Nicht schlecht gestaunt hätten die Wahlhelfer ein anderes Mal, als anstelle eines Wahlzettels, Geld in einem der Kuverts in der Urne gesteckt habe. Ob das Geld für uns als Trinkgeld oder für einen anderen Zweck bestimmt war, wissen wir bis heute nicht. Auf alle Fälle haben wir es für wohltätige Zwecke gespendet, erinnert sich der Wahlleiter. Während die Wahlhelfer vor vierzig Jahren noch mit einem Bon für eine Wurst mit Brot plus Getränk entschädigt wurden, bekommen sie heute einen gewissen Geldbetrag ausbezahlt. Allerdings ist es laut Grabher immer schwieriger, Wahlhelfer zu finden. Ein Mal noch wird er im nächsten Jahr bei der Gemeinderatswahl die Stimmen auszählen, dann möchte er an Wahlsonntagen nur mehr als Wähler sein Wahllokal betreten.
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