Anlass für diese Klarstellung vonseiten des Geschäftsführers ist die Debatte über das Herz-Jesu Heim in Rankweil in der Landtagssitzung von Mittwoch.
Er habe lediglich mitgeteilt, dass die Möglichkeit einer Klage, u.a. wegen Rufschädigung, geprüft und überlegt werde. Dazu sei er als Geschäftsführer der privatrechtlich organisierten Benevit gGmbH auf Grund seiner Funktion sogar verpflichtet, so Zumtobel in einer Aussendung.
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