Der 15-jährige Türke war auf einem Fest, hatte reichlich getrunken und als ein Wort das andere gab, schlug er einem Bekannten dermaßen ins Gesicht, dass dieser mehrere Gesichtsknochen gebrochen hatte. Heute tut dem Teenager der Vorfall offenbar leid. Wegen schwerer Körperverletzung erhält der bereits Vorbestrafte 480 Euro Geldstrafe, dem Opfer schuldet er 1000 Euro Teilschmerzengeld. Das Urteil ist rechtskräftig.
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