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Beihilfe zum Suizid – Gnadenakt oder Dammbruch?

Nach der Aufhebung des Sterbehilfe-Verbots durch die Verfassungsrichter hat die Regierung nun bis zum 1. Jänner 2022 Zeit für eine neue gesetzliche Regelung.
Nach der Aufhebung des Sterbehilfe-Verbots durch die Verfassungsrichter hat die Regierung nun bis zum 1. Jänner 2022 Zeit für eine neue gesetzliche Regelung. ©APA
Nach der Aufhebung des Sterbehilfe-Verbots durch die Verfassungsrichter hat die Regierung nun bis zum 1. Jänner 2022 Zeit für eine neue gesetzliche Regelung. 

Die Debatte über Sterbehilfe rührt an ethische Grundsatzfragen und weckt Emotionen. Wolfgang Obermüller von der österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende ist der klaren Auffassung, dass das vollinhaltliche Respektieren des Selbstbestimmungsrechts längst überfällig wäre. Albert Lingg, Psychiater und ehemaliger Primar und Chefarzt des Landeskrankenhaus Rankweil hingegen ist der Meinung, dass die Befürworter der Sterbehilfe oftmals die jahrzehntelangen Erfahrungen aus Ländern mit derartigen Angeboten unterschiedlicher Art außer Acht lassen.

Den ganzen Text finden Sie in der aktuellen Ausgabe der Neue

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