AA

Beichte im Klassenzimmer – bisher keine Beschwerde

Beschwerde um Beichtstuhl an Mittelschule in Feldkirch. Nina Tomaselli bezieht Stellung
Beschwerde um Beichtstuhl an Mittelschule in Feldkirch. Nina Tomaselli bezieht Stellung ©VOL.AT Sadria Medaur
Mittlerweile wurde der Beichtstuhl mit der Aufschrift „Komm! Gott befreit dich!" im Archiv der Mittelschule Feldkirch-Oberau verstaut.
Beichtstuhl an Feldkircher Schule sorgt für Aufregung
Kopftuchverbot könnte nach hinten losgehen

Nationalratsabgeordnete Nina Tomaselli weiß seit Januar davon und stellte jetzt eine parlamentarische Anfrage an Minister Heinz Faßmann.

Nina Tomaselli möchte Licht ins Dunkel bringen

Wie Schuldirektor Gerold Zangerl gegenüber VOL.AT erklärt, ist bisher keine Beschwerde bei ihm eingegangen – weder persönlich noch schriftlich. Auch Grünen-Nationalrätin Nina Tomaselli hätte zu ihm noch keinen Kontakt gesucht. Er verweist aber auch auf die beschränkten Möglichkeiten der Schule, da man auf die Gestaltung des Religionsunterrichts aus gesetzlichen Gründen keinen Einfluss nehmen könne.

Wie Nina Tomaselli im VOL.AT-Interview festhält, haben sich im Jänner zwei besorgte Elternteile an sie gewandt. Tomaselli brachte aus diesem Grund den Stein ins Rollen und unter dem Titel „Gefährdet die Schulbeichte die Religionsneutralität?“ eine parlamentarische Anfrage an Bildungsminister Heinz Faßmann im Nationalrat ein. Sie nimmt in ihrem Schreiben Bezug auf das Religionsunterrichtsgesetz aus dem Jahre 1962. In diesem ist festgehalten, dass „SchülerInnen im bisherigen Ausmaß vom Unterricht freigestellt werden, wenn sie zu besonderen Anlässen des schulischen oder staatlichen Lebens der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften an religiösen Übungen oder Veranstaltungen teilnehmen“. Ob eine Beichte zu einem "besonderen Anlass des schulischen oder staatlichen Lebens" zählt, möchte Tomaselli geklärt wissen.

In der Vorarlberger Bildungsdirektion in Bregenz wurde man erst auf VOL.AT-Anfrage hin auf den Fall aufmerksam. Aus diesem Grund wollte man sich vonseiten der Bildungsdirektion auch noch nicht dazu äußern, da man zuerst die Fakten abklären müssen.

Die 13 Fragen der parlamentarischen Anfrage

1) An wie vielen Schulstandorten öffentlicher Schulen werden regelmäßig Schulbeichten (einmal oder jährlich) durchgeführt?

2) An welchen Schulstandorten werden regelmäßig Schulbeichten (einmal oder mehrmals jährlich) durchgeführt?

3) An wie vielen Schulstandorten öffentlicher Schulen werden regelmäßig Schulbeichten (einmal oder mehrmals jährlich) je Bundesland durchgeführt?

4) An welchen Schulstandorten werden regelmäßig Schulbeichten mittels mobilem Beichtstuhl durchgeführt?

5) In welchen Lehrplänen aller Schultypen ist die Beichte im Rahmen des Religionsunterrichts vorgesehen?

6) Welchen rechtlichen Rahmen gibt es, Beichten während der Unterrichtszeit an Schulen durchzuführen?

7) Welchen rechtlichen Rahmen gibt es, andere Sakramente neben der Beichte während der Unterrichtszeit durchzuführen?

8) Ist die Beichte ein besonderer Anlass des schulischen oder staatlichen Lebens der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften?

9) Wie lauten die Unterschiede bei den rechtlichen Rahmenbedingungen in den neun Bundesländern zur Durchführung der Beichte während der Unterrichtszeit?

10) Wie stellen die Bildungsdirektionen sicher, dass Kinder mit katholischer Konfession an Schulen, an welchen Beichten durchgeführt werden, frei von jeglichem Zwang zur Beichte bleiben?

11) Fördern Schulbeichten die religiösen Unterschiede zwischen den SchülerInnen an den Schulen?

12) Ist die Religionsneutralität der Schulen durch Schulbeichten gefährdet?

13) Ist die Religionsneutralität einer Schule gefährdet, wenn in der Schulbibliothek ein mobiler Beichtstuhl aufgestellt wird?

(VOL.AT)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Beichte im Klassenzimmer – bisher keine Beschwerde