Das Mutterschutzgesetz beinhaltet eine große Anzahl an verbotenen Tätigkeiten. So sind beispielsweise Arbeiten mit großen Lasten oder im Stehen unter bestimmten Umständen verboten. Allerdings kann der Arbeitgeber schwangere Mitarbeiterinnen anderweitig einsetzen, wenn dies arbeitsvertraglich gedeckt oder diese Tätigkeit vereinbart ist.
Für Betriebe problematisch
Auch bei Arbeiten auf Beförderungsmitteln wie Taxis, Bussen, Bahnen oder Fluglinien ist die Beschäftigung von werdenden Müttern mit Beginn der Schwangerschaft verboten. „Die Bestimmungen für Lkw-, Bus- und Taxifahrerinnen, die schwanger werden, sind für die Unternehmen nicht unproblematisch“, betont Michael Tagwerker, Geschäftsführer der Sparte Verkehr in der Wirtschaftskammer Vorarlberg.
Das Thema sei bekannt, die meisten Firmen wissen sich zwar zu helfen und können damit umgehen. Allerdings, so Tagwerker, hätten gerade kleine Unternehmen Schwierigkeiten, wenn sie eine Mitarbeiterin nicht mehr im Fahrbetrieb einsetzen können und sich auch kein anderer Arbeitsbereich im Betrieb finde. Kurz: „Umso kleiner das Unternehmen, umso größer die Schwierigkeiten.“ Aber auch größere Betriebe sind durchaus von diesem Gesetz betroffen: Alfred Herburger ist Geschäftsführer von Niggbus in Rankweil. Das Unternehmen betreibt den Stadtbus Feldkirch und ist Partner der Landbusse Oberes Rheintal und Blumenegg sowie des Verkehrsverbundes Vorarlberg und beschäftigt 12 Busfahrerinnen.
„Diese Regelung trifft uns erheblich, und für junge Frauen ist es ein wirklicher Nachteil. Es ist ein zweischneidiges Schwert: Zum einen ist es toll, wenn eine Frau Nachwuchs bekommt, zum anderen zahlt das Unternehmen die Kosten, obwohl es im Gegenzug keine Arbeitsleistung erhält“, betont Herburger. Denn obwohl man die schwangeren Mitarbeiterinnen theoretisch anderweitig einsetzen könnte, sei das in seinem Fall praktisch nicht möglich. „Im Büro haben wir keine Möglichkeit, und andere Tätigkeiten, z. B. in der Busreinigung, sind nicht zumutbar.“ Das sei sehr schade, weil sich viele junge Frauen für den Beruf der Busfahrerin interessieren und einen tollen Job leisten, aber man bei der Einstellung leider immer diese Regelung im Hinterkopf habe. „Das Gesetz an sich ist nachvollziehbar, allerdings muss das Unternehmen das volle Gehalt weiterzahlen. Da müsste es eine Änderung geben“, so Herburger. Denn schlussendlich würden Frauen dadurch erheblich diskriminiert werden.
(VN-reh)
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