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Bei Reisen an Stornoversicherung denken!

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Ein neuer Job, Angst vor Terroranschlägen oder Krankheit: Es gibt viele Gründe, eine gebuchte Reise nicht anzutreten. Je näher der Abreisetermin, umso höher die Stornogebühren.

“Zum Ärger über den verpatzten Urlaub kommen häufig saftige Stornogebühren in Höhe von 20 bis 80 Prozent des Reisepreises. Oft muss sogar der volle Betrag gezahlt werden”,erklärt ÖAMTC-Juristin Gabriele Pfeiffer. Doch auch während der Reise kann unvorhergesehen etwas passieren, das zum Abbruch des Urlaubs zwingt. 

 Was man rund um eine Stornoversicherung beachten sollte
“Grundregel Nummer Eins: Immer das Kleingedruckte lesen, damit man seine Rechte kennt”, rät Pfeiffer. Die meisten Versicherungen bezahlen außer bei gesundheitlichen Problemen des Reisenden auch bei einer plötzlichen schweren Erkrankung, Unfall oder Todesfall eines nahen Verwandten. Gedeckt sind auch Rücktritte, wenn durch ein Elementarereignis (z.B. Feuer) ein großer Sachschaden am Eigentum des Versicherten entsteht, der seine persönliche Anwesenheit erforderlich macht. Einige Gesellschaften decken auch Stornokosten bei unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes, bei Einreichung einer Scheidungsklage, Einlangen einer gerichtlichen Vorladung oder etwa bei Nichtbestehen der Matura.

“Beim Abschluss prüfen, ob auch ein Reiseabbruch versichert ist”, sagt die ÖAMTC-Juristin. Es kommt immer wieder vor, dass Urlauber ihre Reise zwar antreten können, dann aber zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig heimreisen müssen. Einige Stornoversicherungen inkludieren auch diese Möglichkeit.

 ”Es gibt Gründe, warum Versicherungen keine Zahlungen leisten”, warnt Pfeiffer: Wenn einer der Stornogründe (z.B. Krankheit, Schwangerschaft) bei Abschluss der Versicherung bereits vorgelegen hat oder absehbar war, wenn bestehende Leiden akut werden oder wenn eine Reise aus beruflichen Gründen nicht angetreten werden kann. Zu beachten ist auch, dass manche Personen mit bestimmten, schweren Krankheiten nur bedingt versichert werden können. Hier kann in der Regel unter Vorlage eines ärztlichen Attests eine Sondervereinbarung mit dem Versicherer getroffen werden. 

“Das Wichtigste ist, bei Eintritt des Versicherungsfalles sofort das Reisebüro zu informieren”, sagt die ÖAMTC-Expertin. “Beim Stornieren zählt jeder Tag, weil die Stornogebühr immer höher wird, je näher der Abreisetermin rückt.” Die Einhaltung dieser Fristen und das “richtige” Stornieren mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen sind maßgeblich dafür, ob die Versicherung auch in vollem Maß bezahlt. “Bei plötzlicher Erkrankung muss man sich im Zweifelsfall sogar beim Arzt über seine Reisefähigkeit erkundigen, um rechtzeitig stornieren zu können”, bekräftigt die Club-Juristin.

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