AA

Bei Angehörigen entschuldigt

Bludesch - Enorme Resonanz fand der "VN"-Artikel über jene Beerdigung in Bludesch, in deren Verlauf Pfarrer August Bechter offenbar jeden Takt hat missen lassen. Beerdigung Ausgetretener

Der Verstorbene war aus der Kirche ausgetreten. Nicht einmal engste Angehörigen wussten davon. Der Pfarrer aber verweigerte eine Mitgestaltung der Trauerfeier ebenso wie Glockengeläut. Er ließ die Gemeinde am Ende stehen. Freunde mussten den Sarg zu Grabe tragen.

Generalvikar Benno Elbs hat inzwischen „mit der Mutter des Verstorbenen und mit den Lebensgefährtin telefoniert und mein Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass das so gelaufen ist”. Diakon Hans Tinkhauser hat sich der beiden angenommen. Laut Elbs läuft das alles normalerweise anders ab. Natürlich: „Wenn jemand mit der Kirche nichts mehr zu tun haben will, dann ist auch ein kirchliches Begräbnis nicht sinnvoll.” Da verweist Elbs auf das Angebot des Vereins „Abschied in Würde” www.abschied-in-wuerde.at.

Austrittsgründe

„Aber Austritt ist nicht gleich Austritt.” Der Pfarrer muss im Gespräch mit den Angehörigen auch die Gründe für den Austritt herauszufinden suchen. Die Dekanekonferenz hat Ende der Neunzigerjahre folgende Richtlinien für die Beerdigung Ausgetretener beschlossen:

  • Es ist sinnvoll, den Verstorbenen außerhalb des Kirchenraumes aufzubahren, um seinen Entschluss zu respektieren. Allerdings mit Kreuz, Weihwasserkessel usw.
  • Wenn die Angehörigen es wünschen, wird anlässlich eines Gemeindegottesdienstes für den Verstorbenen gebetet. „Meistens ist das in einer Abendmesse der Fall.”
  • Wenn gewünscht, begleitet der Priester den Verstorbenen auf dem Weg zum Grab. Er trägt dabei keine liturgische Kleidung. Aber er spricht auf Wunsch Gebete dabei. „Das ist eine Frage höchster Sensibilität.”
  • „Die Glocken können selbstverständlich geläutet werden, wie es halt in der Gemeinde üblich ist”, so Elbs.
  • home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Bei Angehörigen entschuldigt