“Da gibt es kein Augenzwinkern”, versicherte der zuständige Landesrat Erich Schwärzler (V) am Mittwoch der APA. Ursprünglich waren die Auftritte in Vorarlberg offenbar genehmigt worden.
Derzeit ist der Österreichische Nationalcircus in Rankweil (Bezirk Feldkirch) zu Gast. Dem dort zuständigen Amtstierarzt Oswald Kessler ist von Problemen nichts bekannt: Der Zirkus habe wie üblich vor seinem ersten Vorarlberger Gastspiel in Bludenz die erforderlichen Genehmigungen eingeholt. Dabei sei auch eine Überprüfung durch den dortigen Amtstierarzt erfolgt, so Kessler. Die Bewilligung gelte dann für das ganze Bundesland Vorarlberg.
Unbekannt ist Kessler nach eigenen Angaben auch der Bescheid des Magistrat Salzburg, der die Haltung von drei Zebras und einem Yak untersagt hatte. Und auch eine Anzeige des Österreichischen Tierschutzvereins liege ihm noch nicht vor, sagt der Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch.
Verwundert darüber zeigt sich Marion Löcker vom Österreichischen Tierschutzverein: Die Anzeige sei bereits gestern an die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch ergangen, sie werde sich nunmehr auch an Landesveterinär Erik Schmid und Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) wenden.
Der Österreichische Tierschutzverein hat bereits angeboten, die Zebras und Yaks auf einem seiner Höfe unterzubringen, wo sie ohne den Stress der Transporte und der Auftritte ein artgerechtes Leben führen könnten. Selbst den Transport würde der Verein übernehmen, ein besseres Angebot kann den Behörden kaum gemacht werden, so Löcker. Es ist unverständlich, warum eine so eindeutige Gesetzeslage nicht gleich zur Anwendung kommt. Beim Vollzug scheitert das Bundestierschutzgesetz massiv.
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