Landesrat Schwärzler hat bereits die Bezirkshauptmannschaften als zuständige Tierschutzbehörden beauftragt, allen anonymen Anzeigen nachzugehen und zu überprüfen, ob von den Betrieben die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. “Ich erwarte mir binnen der nächsten zwei Wochen von den Behörden Klarheit, was an den anonymen Erhebungen in Vorarlberg dran ist. Dort, wo Verfehlungen vorliegen, hat die Behörde umgehend deren Beseitigung zu veranlassen”, so der Landesrat.
Hinsichtlich der vom “Verein gegen Tierfabriken” vorgebrachten Forderungen nach Verbot von Kastenständen und Vollspaltenböden verweist Schwärzler auf die Bundeszuständigkeit: “Diese Forderungen betreffen ausschließlich den Bundesgesetzgeber und sind an diesen zu richten.”
(VLK)