Die Vorarlberger Landesregierung hat am Dienstag eine Integrationshilfeverordnung erlassen. Diese regelt konkrete Details, während sich das im September 2006 beschlossene Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung auf die grundsätzliche Regelung von Zielen beschränkt. Menschen mit Behinderungen sollen neue Chancen eröffnet werden, betonte Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) nach der Regierungssitzung.
Die Integrationshilfeverordnung bestimmt im Wesentlichen die Leistungen, für die Integrationshilfe gewährt wird. Ebenso enthalten sind die Voraussetzungen zur Gewährung von Integrationshilfe sowie das Antragsverfahren, die Kontrollerfordernisse und die Rückerstattungen. Im Landesbudget sind heuer für die Behindertenhilfe 62,73 Mio. Euro vorgesehen.
Der zuständige Landesrat Markus Wallner (V) betonte, dass es darum gehe, Menschen mit Behinderungen Chancen in den Bereichen Ausbildung, Arbeit, Wohnen und Freizeit zu bieten. Es geht um Hilfe zur Selbsthilfe und um Eigenverantwortung, sagte Wallner. Die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte verdeutliche den starken Trend zur Integration in allen Bereichen. Sausgruber unterstrich, dass das Chancengesetz die Position des Menschen mit Behinderung im Verhältnis zu den Einrichtungen stärke, von denen er Hilfe benötige.
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