Nachdem das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) in der Vorwoche keine Befangenheit des bestellten Gutachters Norbert Loimer gesehen hat, hat die Anwaltskanzlei Rast nun einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin eingebracht: “Wer so ein Gutachten hält, ist einfach nur befangen”,wird Anwalt Nikolaus Rast im “Kurier” (Dienstagsausgabe) zitiert.
Richterin befangen?
Von dem Gutachten des Sachverständigen soll abhängen, ob der 2006 von Wega-Polizisten schwer misshandelten gebürtigen Gambier eine finanzielle Wiedergutmachung erhält, die über die 110.000 Euro hinausreicht, die ihm die Finanzprokuratur zugestanden hat. In einer gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsklage fordert sein Anwalt Nikolaus Rast weitere 375.000 Euro und eine monatliche Pension von 1.000 Euro.
Der Fall Bakary J.
Loimer hatte im September das Gutachten vorgelegt und Bakary J. darin als “extrem praktizierenden Moslem” bezeichnet, “massiven Unbill” erkannt, aber keine Anhaltspunkte für eine schwere Traumatisierung gesehen – im Gegensatz zu sechs Vorbefunden, in denen eine posttraumatische Belastungsstörung attestiert worden war. Daraufhin wurde von der Kanzlei Rast ein Antrag wegen Befangenheit eingebracht.
Die ehemaligen Wega-Beamten streben wiederum eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens an. Drei der vier vor acht Jahren wegen Quälens eines Gefangenen verurteilten ehemaligen Polizisten haben ihre damaligen Geständnisse widerrufen.
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(APA)
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