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Bedingte Haft für Finanzberater

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Feldkirch - Insgesamt 21.000 Euro soll der 40-jährige Versicherungskaufmann von drei Kunden ausgeliehen und nicht mehr zurückgegeben haben.

„Ich habe ihm vertraut, es hat sonst immer alles gepasst“, sagte gestern einer der geprellten Kunden vor dem Schöffengericht in Feldkirch aus. Insgesamt 21.000 Euro soll der 40-jährige Versicherungskaufmann von drei Kunden ausgeliehen und nicht mehr zurückgegeben haben. In einem Fall übergab er einem Kunden Unterlagen zu einem Bausparvertrag als Sicherheit, doch dieser existierte gar nicht. Der Schöffensenat verurteilte den bislang unbescholtenen Angeklagten wegen schweren Betruges zu sechs Monaten bedingter Haft.

Freispruch

Von einem Faktum – ein Fras­tanzer hatte sein vor zehn Jahren veranlagtes Geld (umgerechnet 14.500 Euro) nicht mehr wiedergesehen – wurde er freigesprochen. Das Schöffengericht ging davon aus, dass der Angeklagte damals selbst einem Betrüger auf den Leim gegangen war. Auch eine Frau aus Nenzing soll um 30.000 Euro geprellt worden sein, dieses Faktum wurde aufgrund der Beweisanträge der Verteidigung aus dem gegenständlichen Verfahren ausgeschieden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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