Der Alpenverein ersucht den Landeshauptmann die folgenden – hier verkürzt ausgeführten – Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
1) Das touristische und wirtschaftliche Interesse an diesen Hubschrauberflügen sei verschwindend klein, verglichen mit der Zahl der übrigen Wintersportler.
2) Das öffentliche Interesse an einer lärmfreien oder wenigstens lärmarmen Winterlandschaft spricht gegen die Erteilung der Bewilligung.
3) Die seit Jahren wiederkehrend erteilte Außenlandebewilligung für den Mehlsack entwertet dieses Ziel für den Skitourengeher radikal.
4) Beim Außenlandeplatz Schneetäli ist die (erlaubte) Abfahrt nach Zug nicht so attraktiv, dass sie den Preis eines Hubschrauberlandeplatzes nicht rechtfertigt. Vielmehr liegt die Vermutung nahe, dass vom Schneetäli über das Gebiet der Göppinger Hütte ins Schutzgebiet Gadental/Alpschellen abgefahren werden soll. Hier wäre es geboten ein wildbiologisches Gutachten einzuholen.
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