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Beatmungsschlauch des Lebensgefährten gezogen: Mordanklage gegen Wienerin

Die 52-Jährige soll im vergangenen Jahr den Beatmungsschlauch ihres Mannes gezogen haben.
Die 52-Jährige soll im vergangenen Jahr den Beatmungsschlauch ihres Mannes gezogen haben. ©APA
Eine Wienerin soll ihrem sterbenskranken Freund den Beatmungsschlauch gezogen haben. Die 53-Jährige muss sich nun wegen Mordes verantworten. Ein Termin für den Prozess ist noch nicht bekannt.
Mordverdacht gegen Wienerin
Wienerin soll Leben ihres Ehemanns beendet haben

Nachdem eine 53 Jahre alte Frau vor fast einem Jahr in einem Wiener Krankenhaus das Leben ihres todgeweihten Lebensgefährten beendet haben soll, indem sie den Beatmungsschlauch zog, hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben. Behördensprecherin Nina Bussek bestätigte am Donnerstag dementsprechende Medienberichte. Der Anwalt der Frau will auf Tötung auf Verlangen plädieren.

Der Mann lag im April 2018 im Sterben. Das Spital verständigte die 53-Jährige telefonisch, weil die Ärzte davon ausgingen, dass der Mann nur mehr wenige Stunden zu leben habe. Der Patient hatte sich von einer Nierentransplantation nicht mehr erholt. Er musste wiederholt spitalsärztlich behandelt werden. Am 1. April wurde er in die Intensivstation verlegt, wo sich sein Zustand verschlechterte. Als die 53-Jährige bei ihrem Abschiedsbesuch mit dem Mann allein war, soll sie die Schläuche aus dem Beatmungsgerät des 70-Jährigen gezogen haben. Der Mann starb.

Krankenhausmitarbeiter trafen Wienerin noch mit Schläuche in der Hand an

Daraufhin ging ein Alarm los, Krankenhausmitarbeiter sollen die Frau noch mit dem Schlauch in der Hand im Zimmer angetroffen haben. Danach verließ sie das Spital. Die 53-Jährige wurde noch am selben Abend festgenommen – das Krankenhaus hatte die Polizei verständigt. Das Paar hatte in der Vergangenheit offenbar vereinbart, dass eine Lebensverlängerung für beide keinesfalls infrage komme.

Auch wenn der Mann im Sterben lag, ist die Staatsanwaltschaft davon überzeugt, dass die Handlung der Beschuldigten den Tod früher herbeigeführt habe und klagte die Frau wegen Mordes an. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Ein Termin für den Prozess steht daher noch nicht fest.

(APA/Red)

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