Der 61-jährige soll insgesamt 19.000 Euro abgezweigt haben. Die Anklagebehörde legt dem Beschuldigten zur Last, zwischen Mai 2007 und Mai 2008 in neun Fällen Bußgelder auf sein Privatkonto umgeleitet zu haben. Wie die Erhebungen der Polizei und der Landeskontroll-Behörde ergaben, hatte der Mann Zahlscheine mit seiner eigenen Kontonummer versehen. Im dazugehörigen Akt soll er dann wieder die richtige Kontonummer der Bezirkshauptmannschaft angegeben haben.
Geständig
Nachforschungen des Landes brachten den Fall im vergangenen Jahr ins Rollen. Eine Dienststelle wurde aufmerksam, weil sie angefallene Kosten nicht wie sonst üblich von der Bezirkshauptmannschaft ersetzt bekommen hatte. Es stellte sich heraus, dass die Bürger zwar ihre Strafgelder eingezahlt hatten, das Geld aber nicht von der Bezirksbehörde an die Dienststelle im Land geflossen war. Der inzwischen pensionierte Beamte war bis 2009 in der Strafabteilung der Bezirkshauptmannschaft tätig. Er ist geständig und soll den Schaden bereits wieder gutgemacht haben. Die Anklage wird nun dem Verteidiger des Beschuldigten zugestellt. Dieser hat dann zwei Wochen Zeit, um dagegen Einspruch anzumelden. Erlangt die Anklage Rechtskraft, muss sich der 61-Jährige aus Feldkirch bald vor Gericht verantworten. Die Verhandlung wird Richter Peter Mück leiten.
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