Am Landesgericht Feldkirch wurde ein Fall von gefährlicher Drohung und Nötigung erörtert. Ein 34-jähriger, psychisch kranker Mann, der unter Schizophrenie leidet, drohte wegen Alimentenzahlungen den Mitarbeitern der Bezirkshauptmannschaft Bregenz. Allerdings völlig wirr und – wie sich später herausstellte – laut Reinhard Haller im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit. Auch bei seiner Einvernahme bei der Polizei, die er übrigens auch bedrohte, sprach er immer wieder von Waffen, von Notwehr und seinem vermeintlichen Recht, auf Einbrecher jederzeit schießen zu dürfen.
Einverstanden
Zur Zeit wird der Betroffene medizinisch, psychisch und sozial in einer WG gut betreut, er nimmt regelmäßig seine Medikamente und so kam der Schöffensenat zu der Entscheidung, dass der Mann vorerst auf freiem Fuß bleiben darf. Kommt es in den nächsten fünf Jahren zu keinem weiteren Vorfall, muss er nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Voraussetzung ist allerdings, er bleibt so kooperativ und einsichtig wie bisher.
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