Flöttl habe den Totalverlust nur vorgetäuscht, vermutet Rudolf Breuer, der Anwalt von Peter Nakowitz. Richterin Claudia Bandion-Ortner verwies hingegen auf das Prozessthema: Es gehe hier um die angeklagte Untreue gegenüber der BAWAG. Flöttl wies alle Vorwürfe entschieden zurück.
Dass Flöttls Buchhaltung der Verlustjahre 1998 bis 2000 ausgerechnet “durch ein Missgeschick in der Datensicherheit” verloren gegangen sein soll, wie Flöttl im Prozess behauptet hatte, erregt das Misstrauen von Anwalt Breuer. “In jedem anderen gerichtlichen Strafverfahren würde der Verantwortung über Verlust der Buchhaltung durch ein Computermissgeschick nicht geglaubt werden”. Auch Gutachter Fritz Kleiner habe nicht ausschließen können, dass ein Totalverlust nicht eingetreten sei, erinnerte Breuer. Nakowitz zeigte sich empört: “Mich wundert sehr, mit welcher Konsequenz diese Frage hier ausgeblendet wird”.
Helmut Elsners Anwalt Wolfgang Schubert warf auf, dass Flöttl möglicherweise der BAWAG einseitig die Verluste zugeteilt habe, während er anderen Investoren jedoch Gewinne angewiesen habe. Da keine vollständigen Unterlagen von Flöttls Firmen vorliegen, könne dies nicht ausgeschlossen werden.
Ganz anders sieht dies Richterin Claudia Bandion-Ortner. In einer Art Grundsatzerklärung wies sie die Vorwürfe des Anwalts zurück, wonach das Gericht zu wenig zum Verbleib der Millionen nachgeforscht habe. “Thema dieses Verfahrens ist, das Geld geht von der BAWAG hinaus, und ist das Hinausgehen des Geldes unter wesentlichem Befugnismissbrauch erfolgt”, betonte sie: “Das ist das Prozessthema, das müssen wir überprüfen”.
Auch Staatsanwalt Georg Krakow widersprach den Anwalts-Vorwürfen. Flöttl habe bändeweise Unterlagen zu den Trades bei den Brokern herbeigeschafft. “Urplötzlich mit Beginn der Hauptverhandlung kam die Verantwortung, dass Flöttl das Geld gestohlen hätte. Gutachter Kleiner ist auch diesem Vorwurf nachgegangen, er hat darauf keinen Hinweis gefunden”, sagte Krakow.
Mehrere neue Beweisanträge von Verteidigern wurden heute vom Schöffengericht abgelehnt. Die Auskunft zu dem ominösen Konto in der Schweiz, das laut Wolfgang Flöttl dem Hauptangeklagten Helmut Elsner gehören soll, wird offenbar nicht mehr in diesem Verfahren kommen. Mehrere Wochen lang werde das Rechtshilfeansuchen dauern, außerdem gehöre die Zahlung aus dem Jahr 1993 noch zur Karibik-1-Periode, die in diesem Verfahren nicht relevant sei, erläuterte Richterin Claudia Bandion-Ortner. Elsner betonte, er habe keine Konten im Ausland.
Auch eine von Nakowitz-Anwalt Breuer beantragte Schätzung der Flöttl-Bilder wird es nicht geben. Das Gericht wisse den Ankaufs- und den Verkaufspreis der Gemälde, mehr sei nicht erforderlich, argumentierte die Richterin.
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