Nach meiner heutigen Kenntnis ist davon nicht auszugehen. Auf die Haftung der Republik angesprochen meinte er, ohne diese Haftung wäre die BAWAG im technischen Sinn bedroht gewesen. Es hätten Vorschriften, die das Gesetz auch zur Sicherung der Gläuber und Sparer aufstelle, nicht erfüllt werden können. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie in Überschuldung hätte gehen müssen.
Für die Erstellung einer Bilanz gebe es gewisse Vorschriften. Auf der einen Seite habe ich die Eigenmittel, wenn aber zusätzliche Rückstellungen für drohende Verluste gebildet werden müssen, müssen die Eigenmittel entsprechend reduziert werden. Das Bankwesengesetz schreibt ein gewisses Mindestlimit vor, dies wäre im konkreten Fall unterschritten worden, die Bank hätte bilanztechnische Probleme bekommen, die auch in der internationalen Reputation nicht dienlich gewesen wäre.
Befragt, ob die Haftung auch tatsächlich in Anspruch genommen werden muss, sagte Liebscher, dies könne man derzeit nicht sagen. Wir haben ein Paket geschnürt, das die Stabilisierung der Bank herbeiführt. Ich gehe davon aus, dass die Bank ansonsten völlig gesund ist. Wenn sie die Bilanzprobleme gelöst hat, wird sie auch in eine gute Zukunft gehen können.
Auf den Streikfonds des ÖGB angesprochen, erklärte Liebscher, man werde zu gegebener Zeit beraten, wer außer ihm die Information darüber erhalte. Keine Aussage wollte Liebscher darüber machen, ob der Streikfonds auch öffentlich gemacht werden soll. Er teile die Ansicht des Finanzminsiters, dass nicht nur die Gebarung des ÖGB, sondern auch der Teilgewerkscahften geprüft werden müsse. Ich habe den Auftrag erhalten, der heißt umfassend. Für mich ist umfassend umfassend.
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