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BAWAG erhält Ansprüche teilweise, ÖGB geht leer aus

Die BAWAG PSK und ihr ehemaliger Eigentümer, der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), haben sich beim BAWAG-Prozess als Privatbeteiligte angeschlossen, das Strafgericht hat heute auch über ihre angemeldeten Ansprüche entschieden.

Die BAWAG erhielt einen Teil ihrer Forderungen zugesprochen, der ÖGB ging leer aus. ÖGB und BAWAG hatten in Höhe der gesamten von der Anklage genannten Schadenssumme als Privatbeteiligte Ansprüche angemeldet. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die BAWAG erhielt betreffend des Betriebsmittelkredits “Ophelia” in Höhe von 90 Mio. Dollar Schadenersatzansprüche zugesprochen. Dabei kann sich die BAWAG an acht Angeklagten außer Ex-BAWAG-Vorstand Christian Büttner in unterschiedlicher Höhe schadlos halten. Ophelia ist ein an Wolfgang Flöttl gewährter Betriebsmittelkredit der BAWAG, mit dem nach dem ersten großen Verlust im Herbst 1998 das Fortbestehen seiner Firma gesichert werden sollte. Der Kredit wurde in zwei Tranchen ausbezahlt: Für die erste Tranche (80 Mio. Dollar – etwa 68 Mio. Euro laut Gerichts-Umrechnung) sind alle außer Büttner verantwortlich. Für die zweite Tranche (10 Mio. Dollar – etwa 9 Mio. Euro laut Gerichts-Umrechnung) werden Helmut Elsner, Peter Nakowitz, Johann Zwettler und Flöttl verantwortlich gemacht.

Auch betreffend der Pensionsabfindung für Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner in Höhe von 6,8 Mio. Euro kann die BAWAG nun von Elsner direkt Schadenersatz einfordern. Betreffend des ihm gewährten außerordentlichen Bilanzgeldes von 0,6 Mio. Euro wurde Elsner vom Vorwurf des schweren Betrugs freigesprochen. Alle anderen Ansprüche der BAWAG wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der ÖGB wurde mit seinen Ansprüchen zur Gänze auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

“Das ist ein schöner Erfolg für die BAWAG”, freute sich deren Rechtsvertreter, Universitätsprofessor Wolfgang Brandstetter, im Gespräch mit der APA über die Zusprüche. Die BAWAG biete aber nach wie vor den Beschuldigten Vergleichsverhandlungen an. Bisher habe nur Ex-BAWAG-Chef Johann Zwettler diese Möglichkeit genutzt. Nun könne man etwa auch beim Spekulanten Wolfgang Flöttl Geld einfordern. Zwischen BAWAG und ÖGB herrsche bezüglich der Abwicklung der Schadenersatzansprüche gutes Einvernehmen, betonten Brandstetter und der Rechtsvertreter des ÖGB, Michael Rovina. Der ÖGB hatte seine Bank in Folge der Krise um die Verluste an den US-Finanzinvestor Cerberus verkauft.

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