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BAWAG-Berufung: Höchststrafe für Elsner, Schelte für Bandion

Schwere Schlappe für Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V): Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag die erstinstanzlichen BAWAG-Urteile der dafür verantwortlichen Ex-BAWAG-Richterin wegen wesentlicher Feststellungsmängel in erheblichem Umfang aufgehoben.
Elsner belastete Bandion-Ortner

Nicht davon profitiert hat Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner, bei dem zwar 5 von 18 Untreuefakten, der inkriminierte Betrug in Bezug auf seine Pensionsabfindung und die Bilanzfälschung wegfielen. Der 75-Jährige erhielt aber für die verbleibenden 13 Untreuehandlungen mit einem Gesamtschaden von rund 1,2 Mrd. Euro eine Gesamtstrafe von zehn Jahren Haft. Das entspricht der Höchststrafe für das ihm vorgeworfene Delikt.

Formal sprach der OGH eine Zusatzstrafe von siebeneinhalb Jahren aus, denn der Fünf-Richter-Senat hatte auf eine seit längerem rechtskräftige Verurteilung zu zweieinhalb Jahren in der sogenannten “Plastiksackerl”-Affäre Bedacht zu nehmen. Elsner hatte dem ehemaligen Konsum-Generaldirektor Hermann Gerharter in einem ungewöhnlichen Behältnis 560.000 Euro zur Bestreitung von Gerichtskosten überlassen.

“Eine andere Strafe als die Höchststrafe ist hier nicht denkbar”, sagte der Senatsvorsitzende Rudolf Lässig zur Strafbemessung. Auch für Elsners unmittelbaren Nachfolger an der Bankenspitze, Johann Zwettler, brachte der öffentliche Gerichtstag im Justizpalast keine Strafminderung. Zwar reduzierte sich auch bei ihm die aus der ihm angekreideten Untreue resultierende Schadenssumme um rund ein Drittel auf über 600 Mio. Euro, der OGH bestätigte jedoch das vom Erstgericht verhängte Strafausmaß von fünf Jahren. “Ihr Glück war, dass sie im Verfahren neben Elsner auf der Anklagebank saßen”, meinte Lässig.

Für Peter Nakowitz, Elsners ehemalige “rechte Hand”, der in erster Instanz vier Jahre erhalten hatte, und Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger heißt es demgegenüber zurück an den Start. Ihre Urteile wurden beinahe im vollen Umfang aufgehoben und an die erste Instanz zurückverwiesen. Das Erstgericht hat dann auch eine neue Strafe festzusetzen.

Die Ersturteile gegen den Spekulanten Wolfgang Flöttl – dieser hatte zweieinhalb Jahre teilbedingt wegen Beteiligung an der Untreue erhalten -, die früheren BAWAG-Vorstände Christian Büttner, Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch sowie gegen den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter wurden zur Gänze aufgehoben. Die Fälle müssen, sofern die Staatsanwaltschaft auf der weiteren Verfolgung beharrt, vom Erstgericht komplett neu verhandelt werden.

Obwohl Elsner gemäß dem rechtskräftigen Urteil frühestens im Jänner 2012 um seine vorzeitige bedingte Entlassung ansuchen kann – er hätte dann unter Anrechnung der U-Haft die Strafhälfte verbüßt – gehen Justizinsider nicht davon aus, dass der ehemalige BAWAG-Generaldirektor bis dahin im Gefängnis “dunsten” muss. Seine Anwälte haben bereits einen Antrag auf Enthaftung wegen Vollzugsuntauglichkeit angekündigt.

Diesem werden insofern gute Chancen gegeben, als Elsner mit der heutigen OGH-Entscheidung nicht mehr als U-Häftling, sondern als Strafgefangener zu betrachten ist, für den das Strafvollzugsgesetz (StVG) gilt. Während es für U-Häftlinge an sich keine Haftunfähigkeit gibt, kommt für Elsner nun § 5 StVG zum Tragen, demzufolge die Einleitung des Strafvollzugs aufzuschieben ist, wenn dieser wegen Erkrankung nicht durchführbar wäre oder das Leben des Verurteilten gefährdet ist.

Weiter unter Druck geraten dürfte Justizministerin Bandion-Ortner, die von den Grünen und dem BZÖ bereits zum Rücktritt aufgefordert wurde. Sie selbst schloss einen solchen am Donnerstag einmal mehr aus. Das Höchstgericht habe ihre Urteile “in den wesentlichen, wichtigsten Bestandteilen” bestätigt, sagte Bandion-Ortner zur Verwunderung manches Medienvertreters bei einer Pressekonferenz im Palais Trautson.

Den Einwand einiger Journalisten, dass selbst Elsner von einigen Punkten freigesprochen wurde und sich die ihm zuzurechnende Schadenssumme um rund 500 Mio. Euro reduziert habe, tat Bandion-Ortner mit dem Hinweis ab, dabei handle es sich um “unterschiedliche Rechtsansichten”. Immerhin habe der OGH klargestellt, dass an der BAWAG-Spitze “über ein halbes Jahrzehnt schwere Verbrechen” begangen wurden: “Der Hauptverantwortliche hat die Höchststrafe von zehn Jahren insgesamt bekommen.”

Dass bei fünf Angeklagten ihre Urteile vom OGH im gesamten Umfang “kassiert” wurden (“Große Teile des Urteils haben wir aufgehoben, weil uns das zu wenig war” oder “Die Begründung ist teilweise sehr kurios”, war den mündlichen Ausführungen des Senatsvorsitzenden zu entnehmen), kommentierte Bandion-Ortner wörtlich mit “Die Nebenangeklagten betreffen nur Teilaspekte des Verfahrens.” Außerdem sei damit “der letzte Beweis für das Funktionieren unseres Rechtsstaats” und die Unabhängigkeit der Justiz erbracht: “Der OGH hat den Kreis der Verantwortlichen offensichtlich enger gezogen.”

Auf die Frage, ob es sich dabei für sie nicht um eine persönliche Niederlage handle, erwiderte die Ministerin: “Sprechen wir nicht von Niederlage. Ob es wirklich zu Verfahrensergänzungen kommen muss, steht noch nicht fest.”

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